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Sozialhilfeträger muss Integrationshilfe zahlen

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Bild: ht
Wer wie viel zur Integrationshilfe von behinderten Schüler*innen beitragen muss, das hat in letzter Zeit immer wieder die Gerichte beschäftigt. Das Detmolder Sozialgericht hat nun entschieden, dass ein Sozialhilfeträger sich nicht einfach verweigern darf, weil er mit den Maßnahmen der Schule unzufrieden ist. Auf eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Detmold hat das Portal NEWS4TEACHERS hingewiesen.