[dbsv-direkt] Nr. 32-19 DBSV fordert verbindliche Hörfilm-Quoten für private Fernsehsender

Liebe Leserinnen und Leser,

im März berichteten ProSiebenSat.1 und die RTL-Gruppe in einer Pressemitteilung über ihre Fortschritte bei der Barrierefreiheit. Gemeint waren Untertitel – auf die erste Hörfilmausstrahlung bei den privaten Fernsehsendern warten blinde und sehbehinderte Menschen bisher vergeblich. Höchste Zeit, dass sich das ändert, findet der DBSV und setzt auf eine Richtlinie der EU. Lesen Sie mehr dazu in der folgenden Pressemitteilung, die soeben verschickt wurde:

Private Fernsehsender sollen mit verbindlichen Quoten zur Ausstrahlung von Hörfilmen verpflichtet werden

Berlin/Stuttgart, 17. Mai 2019. Der Verwaltungsrat des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) hat heute in Stuttgart per Resolution gefordert, die privaten Fernsehsender gesetzlich zur Einführung von Hörfilmangeboten zu verpflichten und dabei verbindliche Quoten festzulegen. „Die EU hat in einer Richtlinie strengere Regelungen zur Barrierefreiheit verabschiedet. Auch die privaten Sender müssen nun endlich mit der Ausstrahlung von Hörfilmen beginnen und dazu beitragen, dass der Anteil der barrierefreien Medienangebote spürbar wächst“, betont DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke.

Der Verband fordert zudem, dass die Belange von blinden und sehbehinderten sowie hörbehinderten Menschen gleichermaßen Beachtung finden. „Hörfilme gehören ebenso zur Barrierefreiheit wie Untertitel und Gebärdensprachfassungen“, unterstreicht Bethke.

Die Resolution „Audiodeskription stärken – Europarechtliche Vorgaben nutzen!“ im Wortlaut unter: www.dbsv.org/resolution/vwr-2019-res-avmd.htmlHintergrund: Hörfilme und Audiodeskription

Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Die Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen und im Fernsehen über eine zusätzliche Tonspur gesendet.

Hintergrund: Die AVMD-Richtlinie

Am 2. Oktober 2018 hat das Europäische Parlament die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (RL (EU) 2018/1808), die sogenannte AVMD-Richtlinie, verabschiedet. Private Fernsehsender, Streaming-Dienste und der öffentlich-rechtliche Rundfunk sind nun aufgerufen, ihre Angebote sukzessive barrierefrei zur Verfügung zu stellen und die Fortschritte zu dokumentieren. Außerdem sollen zentrale Anlaufstellen für Informationen und Beschwerden geschaffen werden. Die Vorgaben machen u. a. Änderungen im Rundfunk- bzw. Medienstaatsvertrag bis spätestens 19. September 2020 erforderlich.