Geldscheine
Foto: Irina Tischer
Essen (kobinet) Das Inkrafttreten der nächsten Stufe der im Bundesteilhabegesetz verankerten Reformen zum 1. Januar 2020 wirft bereits seine Schatten voraus. So müssen beispielsweise behinderte Menschen, die bisher ihre Leistungen in Wohneinrichtungen erhalten haben, einen neuen Antrag auf Grundsicherung stellen, damit die Leistungen am 1. Januar nahtlos weiter gezahlt werden. Darauf hat die Caritas hingewiesen, die Betroffenen rät, diesen Antrag möglichst schnell zu stellen.
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