Wer kennt B.E.Ni, BEI-NRW und ITP?

Veröffentlicht am Veröffentlicht am31.07.2019 von AutorOttmar Miles-Paul
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Foto: kobinet/ht
Berlin (kobinet) Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll es „Leistungen wie aus einer Hand“ geben. Den Wünschen der Leistungsberechtigten soll dabei Rechnung getragen werden. Doch wie geht das in der Praxis vor sich? Günter Heiden gibt im neuesten Newsletter der Fachstelle Teilhabeberatung Informationen darüber.
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