[dbsv-direkt] Nr. 46-19 Bündnis fordert gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden

Liebe Leserinnen und Leser,

wer mit einem Blindenführhund unterwegs ist, steht immer wieder vor verschlossenen Türen. „Der Hund bleibt draußen!“, heißt es in vielen Restaurants, Arztpraxen und Lebensmittelgeschäften. Von dieser Diskriminierung sind nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen betroffen, denn es gibt viele Arten von Assistenzhunden. Je nach Bedarf unterstützen sie behinderte Menschen im Alltag, indem sie beispielsweise Unterarmstützen bringen, Hilfe rufen und vor Unterzuckerung warnen.

Was liegt also näher, als zusammen mit anderen Verbänden den Handlungsdruck auf die Politik zu erhöhen? Der DBSV hat sich deshalb mit Hunde für Handicaps e. V., Pfotenpiloten e. V. und Vita e. V. zusammengeschlossen. Unter https://tinyurl.com/assistenzhunde haben die vier Organisationen heute ein gemeinsames Forderungspapier zum Einsatz von Assistenzhunden veröffentlicht. Es geht um die Schaffung von allgemein gültigen Standards – von der Ausbildung über die Finanzierung bis zur diskriminierungsfreien Nutzung der tierischen Assistenten.

Hier in Kürze die Punkte:

1. Eine gesetzliche Definition des Begriffs „Assistenzhund“ mit bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards und einer verbindlichen Zertifizierung ist überfällig.
2. Der Zugang mit Assistenzhund zu öffentlichen Orten, wie Einkaufsläden, Gesundheits- oder Kultureinrichtungen, muss gewährleistet sein. Dies erfordert unter anderem eine Ergänzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und der Behindertengleichstellungsgesetze.
3. Ausbildung, laufende Kosten und Betreuung von anerkannten Assistenzhunde-Teams müssen von den Sozialleistungsträgern finanziert werden.
4. Bei der Erarbeitung gesetzlicher Regelungen sind Halterinnen und Halter von Assistenzhunden und die sie vertretenden Organisationen von Anfang an einzubeziehen.

Die Forderungen im Wortlaut finden Sie unter:

https://tinyurl.com/assistenzhunde-eckpunkte

Weitere Verbände sind zum Mitzeichnen aufgefordert.

Hintergrund:

Assistenzhunde, wie Blindenführhunde, Behinderten-Begleithunde oder Signalhunde, sind wichtige Unterstützer für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen.

Der DBSV fordert seit Jahren eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Blindenführhunden, eine sorgfältige Einarbeitung der Gespanne und den diskriminierungsfreien Zugang zu allen Angeboten im öffentlichen Raum.

Auch anlässlich des Jubiläums „100 Jahre Ausbildung von Blindenführhunden in Deutschland“ im Jahr 2016 hat der DBSV Verbesserungen angemahnt, die Resolution „Blindenführhunde: Qualität der Versorgung und Zugangsrechte stärken!“ finden Sie unter:

https://www.dbsv.org/blindenfuehrhund-resolution.html

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Der Newsletter „dbsv-direkt“ ist der Online-Informationsservice des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).

Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)
Tina Below
Volker Lenk

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