Stiftung Anerkennung und Hilfe – Hilfe auch für blinde und sehbehinderte Opfer von Behinderteneinrichtungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stiftung Anerkennung und Hilfe unterstützt Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden.

Viele sehbehinderte und blinde Menschen waren vor allem in ihrer Schulzeit in Internaten untergebracht und haben dort teilweise unmenschliche oder erniedrigende Behandlung erlebt. Dieses Erziehungsklima hat manchen sicher auch langfristig geschadet, indem sie z. B. mit wenig Selbstwertgefühl ins Leben starten mussten oder auch in der Berufswahl ihre Möglichkeiten nicht voll ausschöpfen konnten.

Die gemeinsam von Bund, Ländern und Kirchen errichtete Stiftung Anerkennung und Hilfe sieht drei Arten von Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen vor:
Individuelle Anerkennung durch Gespräche in Anlauf- und Beratungsstellen.
Alle Bundesländer haben Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet, in denen Beraterinnen und Berater den Betroffenen ein persönliches Gespräch sowie Unterstützung bei der Aufarbeitung der eigenen Geschichte und der Anmeldung für Stiftungsleistungen anbieten.
Öffentliche Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung und durch bundesweite Veranstaltungen.

Es gibt bisher nur wenige Erkenntnisse zu den damaligen Verhältnissen und Geschehnissen in den stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie. Ein dreijähriges Forschungsprojekt soll hier Licht ins Dunkel bringen und gemeinsam mit bundesweiten Veranstaltungen dazu dienen, erlittenes Leid und Unrecht öffentlich anzuerkennen und für die Gesellschaft sichtbar zu machen.

Finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen für Betroffene, bei denen aufgrund des erlittenen Leids und Unrechts heute noch eine Folgewirkung besteht.
Betroffene erhalten eine einmalige pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 € zum selbstbestimmten Einsatz. Sofern sie in Einrichtungen sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, ohne dass Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt wurden, erhalten sie zudem eine Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 €.

Wer sich angesprochen fühlt und über das Erlebte sprechen möchte, kann sich noch bis zum 31.12.2020 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle melden.

Weitere Informationen zur Stiftung, deren Leistungen und den Kontaktmöglichkeiten zu den Anlauf- und Beratungsstellen bietet der barrierefreie Internetauftritt: www.stiftung-anerkennung-hilfe.de. Das Infotelefon der Stiftung 0800 221 2218 beantwortet allgemeine Fragen zum Anmeldeverfahren.

Die Anlaufstellen der Stiftung sind nach Bundesländern organisiert.
Eine Liste steht unter: www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Infos-fuer-Betroffene/Anlauf-und-Beratungsstellen/anlauf-und-beratungsstellen.html

Die Anlaufstellen sind auch bereit bei Veranstaltungen über die Angebote der Stiftung zu informieren.

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