Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Inkrafttreten des Marrakesch-Vertrages ist es der WBH nun erlaubt, nicht nur Blinde und Sehbehinderte mit Literatur zu versorgen, sondern auch Personen, die auf Grund unterschiedlichster Behinderungen nicht in der Lage sind, gedruckte Bücher zu lesen.
Damit sich alle Bezugsberechtigten angesprochen fühlen, hat die WBH in diesem Jahr in enger Abstimmung mit dem Ministerium in Düsseldorf den Namen geändert. Aus der Westdeutschen Blindenhörbücherei e.V. wurde die Westdeutsche Bibliothek der Hörmedien für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. – kurz WBH e.V. Wenn Sie die Hörbücherei telefonisch kontaktieren, melden sie sich der Einfachheit halber mit WBH Münster.
Falls Sie in Ihrem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis Personen haben, die nun berechtigt sind, die Hörbücher zu nutzen, wäre es schön, wenn Sie die Informationen über sie weitergeben könnten. Grundsätzlich ist für die Nutzung der Dienste ein eindeutiger Nachweis über die vorliegende Behinderung notwendig. Nähere Hinweise dazu finden Sie auf der Homepage unter https://www.wbh-online.de/anmeldung.html