Veröffentlicht am 13. September 2019
Im Berliner Abgeordnetenhaus wurde nun das Berliner Teilhabegesetz mit großer Mehrheit verabschiedet.
Im Berliner Abgeordnetenhaus wurde nun das Berliner Teilhabegesetz mit großer Mehrheit verabschiedet. (Foto: Monika Skolimowska/dpa)
Für Berliner mit einer Behinderung soll der Zugang zu Leistungen und Teilhabe-Hilfen erleichtert werden. Dazu werden die Bezirke Fachdienste gründen, die die Leistungen für eine Eingliederungshilfe wie aus einer Hand organisieren. Die Berliner Abgeordneten beschlossen am Donnerstag in der Plenarsitzung mehrheitlich ein entsprechendes Teilhabegesetz, aufbauend auf einem Bundesgesetz. Sowohl die Fraktionen der rot-rot-grünen Koalition, also auch die FDP und AfD stimmten zu – nur die CDU enthielt sich.
Die Grünen-Abgeordnete Fadime Topaç betonte, dass der Zugang zu den Leistungen vereinfacht und beschleunigt werde. Der SPD-Abgeordnete Lars Düsterhöft hob hervor, dass man nicht mehr von Amt zu Amt laufen müsse. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Hier finden Sie das Berliner Teilhabegesetz im Wortlaut: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen//vorgang/d18-2027.pdf
(RP/dpa)
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