die Dame an weiter herum zu pöbeln

Hallo zusammen ich hätte ein Thema dass ich hier auch noch mal loswerden möchte und ich möchte euch auch alle bitten die es lesen bitte teilt es es geht aktuell wieder mal um ein Blindenführhund.
Gestern war ich mit meiner besten Freundin deren Mann und meinen beiden Paten Kindern in elfershausen auf dem Mehrgenerationenplatz um einen Spaziergang zu machen um mit den Kindern und mit dem Hund spielen zu können den Kindern Spaß und Spiel bieten zu können und dem Hund auch ein bisschen Freilauf und ein bisschen Ball spielen zu können. Nach einer Weile Namen meine beste Freundin und ich Platz an der Sitzecke Mehrgenerationenplatz die beiden Kinder und der Mann von meiner besten Freundin spielten noch eine Weile und mein Hund ist da auch mit bei rumgelaufen. Es waren noch zwei andere Mädchen auf dem Mac generationenplatz die beiden habe ich gefragt ob sie Angst haben mit dem Hund beide verneinten es und spielten auch mit dem Hund als eine Dame aufgebracht um die Ecke geschossen kam und sehr unfreundlich betont fragte ob das unser Hund sei ich beantworte dies mit Ja, sie sagte dann nur LEINE sehr laut Barsch und unfreundlich woraufhin ich sagte dass es ein Blindenführhund der somit von der Leinenpflicht befreien. Promt fing die Dame an weiter herum zu pöbeln was ich hier nicht wiedergeben möchte und sie fing an zu drohen Punkt woraufhin sich der Mann von meiner besten Freundin mit einschaltete und sagte dass sie etwas freundlicher reden könnte und was das soll die Art und Weise. Dann drohte sie noch kurz mit der Polizei und sag dir noch mal passt dass ich meinen Hund an die Leine zu nehmen habe und schoss ums Eck wieder zurück wo sie herkam.
Diese Erlebnisse sind leider kein Einzelfall was mich traurig macht was mir unheimlich viel Energie kostet und was ich absolut schade finde dass Menschen blind und ignorant durchs Leben laufen sich mit den Menschen die in ihrer Umgebung sind sofort auf böse Art und Weise anlegen mit diesem dann streiten anfangen und wie gestern der Tonfall und auch die Wortwahl ging schon ziemlich stark unter die Gürtellinie was ich teilweise wirklich versuche zu ignorieren und auch drüber zu stehen da ich weiß wo meine Rechte liegen aber es geht nicht immer.
Ich habe jetzt lange überlegt was ich tun soll und ich glaube und bin nach wie vor der Meinung dass eine ausgedehnte Aufklärungsmaßnahmen da Wunder bewirken kann man mein Anfang wäre euch alle darum zu bitten die ist hier zu teilen ich setze unten noch die Auszüge die Betroffenen aus dem Hundegesetz und auch ein Link zum Hundegesetz mit ein und ich würde mich freuen wenn ihr das ganze auch teilt und auch weiter erzählt und berichtet, des Weiteren wollte ich fragen was ihr alle davon haltet die ein oder anderen von euch haben mir auch Kinder wenn ich mit meinem Hund zusammen in die Schulen gehe im Umkreis um zumindest bei den Kindern und Jugendlichen gewisses Maß an Aufklärung herbeiführen könnte was haltet ihr davon bitte schreibt mir Kommentare und ich schaue dann was ihr davon haltet und werde das ganze dann mit einplanen. Vielen Dank an euch alle liebe Grüße Jessi.
[21.9., 09:51] Jessy: § 18
Ausnahmen vom Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt mit Ausnahme von § 3 Absatz 1 und §§ 5 und 6 nicht für Diensthunde von Behörden, Hunde des Such- und Rettungsdienstes sowie des Katastrophenschutzes, Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, Assistenz- und Therapiehunde, Herdengebrauchshunde und Jagdhunde jeweils im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes und ihrer Ausbildung.
[21.9., 09:52] Jessy: § 3
Allgemeine Pflichten
(1) Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Eine Hundehalterin oder ein Hundehalter darf einen Hund nur solchen Personen überlassen, die die Gewähr dafür bieten, den Hund sicher im Sinne des Satzes 1 zu führen. Die Person, die den Hund führt, muss ihn jederzeit so beaufsichtigen und auf ihn einwirken können, dass durch den Hund weder Menschen, Tiere noch Sachen gefährdet werden.
(2) Hunde sind an einer Leine zu führen, die ständig ein sicheres Einwirken auf den Hund ermöglicht,
§ 5
Kennzeichnung
Ein Hund, der älter als drei Monate ist, ist durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Der Transponder muss in der Codestruktur und dem Informationsgehalt dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
§ 6
Haftpflichtversicherung
Für die durch einen Hund, der älter als drei Monate ist, verursachten Schäden soll die Halterin oder der Halter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten. Zuständige Stelle nach § 117 Absatz 2 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes vom 13. November 2007 (BGBl. I S.1631), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2015 (BGBl.I, S.434), ist die nach § 2 zuständige Behörde.
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HuG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-HuGSHpP18