Liebe Leserinnen und Leser,
im Rahmen der Digitalisierung bieten sich immer wieder Chancen, die Lebensqualität blinder und sehbehinderter Menschen zu verbessern. Viel zu oft jedoch werden sie stattdessen „digital abgehängt“, weil bei Soft- und Hardware die Standards der Barrierefreiheit nicht eingehalten werden. Nun hat die Woche des Sehens einen fünfminütigen Film zu diesem Thema produziert, den Sie auf der Internetseite www.dbsv.org/digitalisierung finden. Lesen Sie dazu die folgende Pressemitteilung der „Woche des Sehens“ und des DBSV zum internationalen Tag des weißen Stockes am 15. Oktober:
Digitale Barrierefreiheit noch viel zu selten
Blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland müssen darum kämpfen, bei der Digitalisierung nicht abgehängt zu werden – darauf weisen ihre Selbsthilfeorganisationen anlässlich des internationalen Tages des weißen Stockes am 15. Oktober hin. Wie wichtig digitale Barrierefreiheit im Alltag ist, zeigt ein neuer Film der „Woche des Sehens“.
Berlin, 10. Oktober 2019. Digitalisierung ist ein weltweiter Megatrend, der massive Umwälzungen mit sich bringt. Unterschiedlichste Bereiche – vom Arbeitsleben über die Medien und die Gesundheitsversorgung bis zum privaten Haushalt – wurden und werden immer weiter digitalisiert. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind damit große Chancen, aber auch viele Herausforderungen und Risiken verbunden.
Im März 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, allen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an allen modernen Informations- und Kommunikationstechnologien zu ermöglichen. Zehn Jahre später stoßen blinde und sehbehinderte Menschen immer wieder an Grenzen – egal ob sie online etwas bestellen oder ein Gerät mit Touchscreen-Display bedienen möchten. Dies sind Beispiele aus einem Film und einem Radio-Interview, die von der Aufklärungskampagne „Woche des Sehens“ produziert wurden.
„Es geht nicht an, dass es Glückssache ist, ob ich beispielsweise auf einer Internetseite zurechtkomme oder nicht“, sagt Klaus Hahn, der Präsident des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes. „Barrierefreiheit muss allgemeingültiger Standard werden und dafür brauchen wir gesetzliche Regeln, die endlich auch die Privatwirtschaft in die Pflicht nehmen!“
Für Ursula Weber, Vorsitzende des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf, ist unverständlich, warum digitale Anbieter Barrierefreiheit nicht schon längst konsequent umsetzen: „Ich bin doch eine potenzielle Kundin! Durch die demografische Entwicklung wird es immer mehr Menschen mit besonderen Anforderungen geben. Wenn man die von vornherein konzeptionell mitdenkt, ist Barrierefreiheit weder aufwändig noch teuer.“
Franz Badura, Vorsitzender der PRO RETINA Deutschland, legt Wert auf die Barrierefreiheit von Apps: „Apps haben das Potenzial, für sehbehinderte und blinde Menschen erheblich mehr Unabhängigkeit und mobile Flexibilität im Alltag, im Beruf und in der Freizeit zu schaffen. Dafür müssen jedoch Unternehmen, die Software zum Beispiel zur Fußgängernavigation oder Kommunikation entwickeln, konsequent für Barrierefreiheit ihrer neuen Angebote sorgen.“
Der Film „Blinde und sehbehinderte Menschen in einer digitalisierten Welt“ (auch als Hörfilm), ein Radio-Interview zum Thema sowie die Forderungen der Selbsthilfeorganisationen blinder und sehbehinderter Menschen zur Digitalisierung sind online zu finden unter www.dbsv.org/digitalisierung
15. Oktober: Internationaler Tag des weißen Stockes
Im Jahr 1964 wurde vom US-Kongress eine Resolution in Kraft gesetzt, die den 15. Oktober zum White Cane Safety Day (übersetzt ungefähr: „Verkehrssicherheitstag des weißen Stockes“) erklärte. Mit seiner umgehenden Proklamation unterstützte der damalige Präsident der Vereinigten Staaten, Lyndon B. Johnson, das Streben blinder Menschen nach mehr Selbstständigkeit.
Der Tag des weißen Stockes entwickelte sich schnell zum weltweiten Aktionstag der blinden Menschen. Seit dem Jahr 2002 ist der 15. Oktober in Deutschland zugleich der Abschlusstag der Woche des Sehens.
Nach deutschem Recht ist ein Mensch blind, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 2 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. Wenn man weniger als 5 Prozent sieht, gilt man als hochgradig sehbehindert. Auch viele hochgradig sehbehinderte Menschen sind auf den weißen Stock angewiesen.
Die Woche des Sehens
„Nach vorne schauen“ ist das Thema der 18. Woche des Sehens, die vom 8. bis 15. Oktober stattfindet. Schirmherrin ist die Fernsehjournalistin Gundula Gause. Die Partner und Veranstalter der Aufklärungskampagne machen bundesweit mit vielfältigen Aktionen auf die Bedeutung guten Sehvermögens, die Ursachen vermeidbarer Blindheit sowie die Situation blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland und in den Entwicklungsländern aufmerksam.
Getragen wird die Aktionswoche von der Christoffel-Blindenmission, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, dem Berufsverband der Augenärzte, dem Deutschen Komitee zur Verhütung von Blindheit, der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, dem Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf sowie der PRO RETINA Deutschland. Unterstützt wird die Woche des Sehens von der Aktion Mensch und von ZEISS.
Weitere Informationen unter https://www.woche-des-sehens.de
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Der Newsletter „dbsv-direkt“ ist der Online-Informationsservice des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).
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