Pflegekasse: Antrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Otto Beier
Es ist der Wunsch vieler behinderter oder älterer Menschen, zu Hause leben zu können. Aber ein behindertengerechter Wohnungsumbau kann teuer werden, wenn die Wohnung nicht schon von vornherein barrierefrei geplant und gebaut wurde. Um nicht alle Kosten selbst bezahlen zu müssen, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 €uro.
Welche Umbaumaßnahmen werden von der Pflegekasse bezuschusst
Es gibt sehr viele Umbaumaßnahmen, die über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durchgeführt werden können. Deshalb möchte ich hier nur in Kürze einige aufführen. Mehr dazu finden Sie jedoch in meinem Beitrag Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
• Umbauten außerhalb der Wohnung (z. B. Personenaufzug)
• Umbauten innerhalb der Wohnung (z.B. Treppenlift, Verbreiterung der Türen, usw.)
• Umbauten in der Küche (z. B. rutschhemmender Bodenbelag)
• Umbauten im Bad (z. B. höhenverstellbarer Waschtisch, begehbare Dusche)
• Umbauten im Schlafzimmer (z. B. rutschhemmender Bodenbelag)
• Umzugskosten (kann die bestehende Wohnung nicht behindertengerecht umgebaut werden und ein Umzug in ein Pflegeheim oder eine andere Wohnung erforderlich werden, kann sich die Pflegekasse auch an den Umzugskosten beteiligen). Einen Kostenvoranschlag für die Umzugskosten können Sie hier kostenlos und unverbindlich anfordern.

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Voraussetzungen für den Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Folgende Voraussetzungen müssen für die Finanzierung über eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erfüllt werden
• Es muss ein Pflegegrad vorliegen.
• Mit dem Umbau soll das Ermöglichen oder erhebliche Erleichtern der häuslichen Pflege bzw. der selbständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen gewährleistet und gesichert werden
• Genehmigung des Zuschusses durch die Pflegekasse
Wann sollte der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gestellt werden?
Der “Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI)” sollte möglichst vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.
Allerdings ist es auch möglich, die Bezuschussung erst nach dem Umbau zu beantragen. Dann müssen die quittierten Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht werden. Vorsicht ist hier wie folgt angebracht: Wenn Sie die Kostenübernahme VOR Umbaubeginn genehmigen lassen, wissen Sie, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können, falls die Pflegekasse nicht alles anerkennt. Deshalb meine Empfehlung: Lieber VOR Umbaubeginn alles beantragen.
Wo wird der Antrag gestellt
Der Antrag auf Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes wird bei der Pflegeversicherung gestellt. Das Antragsformular kann telefonisch bei der Pflegekasse bestellt werden.
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Welche Daten werden für den Antrag benötigt
• Persönliche Daten des Pflegebedürftigen
• Kontoverbindung des Pflegebedürftigen zur Überweisung des Zuschusses
• Alternativ Kontoverbindung des Handwerkerbetriebes, falls die Rechnung direkt von der Pflegekasse an den Handwerker bezahlt werden soll (in diesem Fall ist eine Abtretungserklärung notwendig). Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Sie nicht in finanzielle Vorleistung gehen müssen. Mehr über die Vor- und Nachteile einer Abtretungserklärung habe ich hier zusammengefaßt: Achtung bei Abtretungserklärung für Entlastungsbetrag und Ersatzpflege
• Genaue Beschreibung der Baumaßnahme
• Gründe für den notwendigen Umbau
• Kostenvoranschläge der Handwerker
• Adressen der ausführenden Handwerker
• Auskunft, ob früher bereits wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschusst wurden
Wie hoch ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die Pflegekasse erstattet pro pflegebedürftiger Person bis zu 4.000,00 Euro für eine Umbaumaßnahme.
Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt (z. B. Ehepaar oder Wohngemeinschaft), ist der Zuschuss pro Umbaumaßnahme auf 16.000 €uro begrenzt.
Wie oft kann ein Zuschuss beantragt werden
Die Zuschüsse beziehen sich jeweils auf eine Maßnahme, die eine bestimmte gesundheitliche Situation erforderlich machen. Es werden nur Maßnahmen genehmigt und finanziell bezuschusst, die dem momentanen Hilfebedarf des Pflegebedürftigen entsprechen. Ändert oder verschlechtert sich der Zustand des Pflegebedürftigen, kann für erneute Umbauarbeiten ein neuer Antrag auf Zuschuss gestellt werden.
Welche Kosten für die Umbaumaßnahmen werden erstattet
• Genehmigungsgebühren für Baugenehmigungen
• Beratungskosten
• Materialkosten (auch bei Ausführung durch Bekannte oder Freunde)
• Lohnkosten
• Werden die Umbaumaßnahmen von Freunden, Nachbarn oder Angehörigen ausgeführt, sind die tatsächlichen Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall dieser Personen zu berücksichtigen
• Auch für Neubauten können Zuschüsse beantragt werden, wenn Mehrkosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen angefallen sind (z.B. Einbau einer bodengleichen Dusche, breitere Türen, usw.)
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Rechnungen für behindertengerechten Wohnungsumbau bei Pflegekasse einreichen
Aber wo und wie müssen nun die Rechnungen eingereicht werden, damit die Pflegekasse einen Zuschuss bezahlt? Sobald die Rechnungen von den Handwerkern vorliegen, können diese bei der Pflegekasse eingereicht werden. Es reicht ein formloses Schreiben mit Bezug auf den Antrag bzw. die Genehmigung des Antrages, mit dem die Rechnungen eingereicht werden.
Die Pflegekasse überweist dann den Betrag auf das angegebene Konto.
Im Regelfall ist es so, dass

die Handwerkerrechnungen verauslagt werden und die Bezuschussung dann über die Pflegekasse direkt an den Pflegenden ausbezahlt wird.

die Pflegekasse die Originalrechnungen möchte. Deshalb unbedingt für sich selbst eine Kopie erstellen oder besser gleich mehrere Originale vom Handwerker anfordern, da unter Umständen ja auch noch für das Sozialamt oder das Finanzamt Originalrechnungen benötigt werden.

ein Kontoauszug mit der Begleichung der Rechnung mit eingereicht werden muss.
Zuschuss Umbauarbeiten schließt Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel nicht aus
Um alle zustehenden finanziellen Mittel auszuschöpfen, ist genau abzugrenzen zwischen dem Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes  (zum Beispiel rutschhemmende Bodenbeläge oder eine mit dem Rollstuhl befahrbare Dusche usw.) und der Kostenübernahme für Hilfsmittel (z. B. Toilettensitzerhöhung, Wannenlifter usw.).
Wie Sie Hilfsmittel beantragen, lesen Sie bitte in meinem Beitrag So werden Hilfsmittel beantragt.
Weitere Zuschüsse für behindertengerechten Wohnungsumbau
Welche weiteren Zuschüsse Sie noch erhalten können, haben wir in dem Beitrag”So nutzen Sie alle Zuschüsse für einen behindertengerechten Badumbau optimal aus” zusammengestellt. Außerdem finden Sie hier einen 10-Punkte-Plan zum Sanierung eines vorhanden Bads in ein behindertengerechtes/seniorengerechts Bad.
Weitere Beratungsstellen
• Ihre Krankenkasse bzw. Pflegekasse gibt Ihnen gerne genaue Auskunft
• Pflegestützpunkte können Ihnen auch Auskünfte zu Umbauarbeiten für ein barrierefreies Wohnen erteilen.
Quelle ist von pflege-durch-angehoerige.de