InInanspruchnahme – Rechte behinderter Menschen (rbm)

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der “rbm” gemeinnützige GmbH um die Rechtsberatungsgesellschaft der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Deutschland handelt, gibt es verschiedene Voraussetzungen die zwingend für die Inanspruchnahme zu erfüllen sind. Dies sind:
• Ihr Rechtsproblem muss im Zusammenhang mit Ihrer Sehbehinderung oder mit Ihrer Blindheit stehen.
• Spätestens im Rahmen einer ausführlichen Rechtsberatung oder im Rahmen einer Rechtsvertretung, ist Ihre Mitgliedschaft
• in einem Landesverband des DBSV Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (siehe Mitgliedskarte),
• bei PRO RETINA Deutschland e. V.,
• bei Leben mit Usher-Syndrom e. V.,
• beim DVBS Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V.
• oder der BEBSK Bundesvereinigung Eltern blinder und sehbehinderter Kinder e. V.
erforderlich.
• Eine Mandatsübernahme und die hiermit verbundene Möglichkeit in Ihrem Namen zu handeln (z. B. im Widerspruchs- oder Klageverfahren) besteht aufgrund rechtlicher Beschränkungen nur im Bereich des Sozial- und Verwaltungsrechts! Die genauen Bedingungen für eine Mandatsübernahme durch uns finden Sie in der rbm-Nutzungssatzung.
Für ein erstes Informationsgespräch stehen wir auch “Nichtmitgliedern” gerne zur Verfügung.
Weiterhin möchten wir Ihnen folgende Tipps und Hinweise für eine erfolgreiche Kontaktaufnahme und Mandatsabwicklung mit uns geben:
• Soweit der Anlass Ihrer Kontaktaufnahme mit uns ein negativer Bescheid ist, notieren Sie sich das Datum des Erhalts und überprüfen die Ihnen verbleibende Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln.
• Sollten Ihnen für die Einlegung von Rechtsmittel nicht mehr als eine Woche verbleiben, so legen Sie bitte selbst fristwahrend Rechtsmittel ein (z. B. “… gegen Ihren Bescheid vom … lege ich hiermit … ein. Eine Begründung folgt.”).
• Vor einer Mandatsübernahme durch uns, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie Kontakt (per Post, telefonisch, per Mail oder persönlich) mit einem unserer Juristen aufnehmen.
• Sehen Sie unbedingt davon ab, uns ohne vorherige Kontaktaufnahme oder unkommentiert Unterlagen zu schicken. Insbesondere bei unvorbereiteten “E-Mail-Anfragen” können wir eine fristwahrende Bearbeitung – trotz allen Bemühens – nicht gewährleisten.
• Bei einer vereinbarten Mandatsübernahme erhalten sie von uns Vordrucke für Vollmachten, eine Mandatsvereinbarung sowie ein Mandantenstammblatt, die Sie bitte komplett unterzeichnet, bzw. möglichst vollständig ausgefüllt an uns zurücksenden.
• Sie erhalten natürlich alle in Ihrem Auftrag verfassten Schriftstücke, sowie ggf. Schriftstücke der “Gegenseite”, zeitnah zur Kenntnis. Sofern Sie Ihre Schriftstücke zusätzlich auch in digitaler Form (per E-Mail) erhalten möchten, geben Sie Ihren Wunsch bitte auf unserem Mandantenstammblatt an.
Quelle ist von rbm-rechtsberatung.de