Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Stellungnahme abgegeben zum Gesetz zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG), und zur Verordnung zur Änderung der Bayerischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BayBITV).
Für das BayBGG fordern wir Klarstellungen im Wortlaut im Interesse der Rechtssicherheit und Klarheit. Beispielsweise die ausdrückliche Nennung von Blindenführhunden in Art. 4 BayBGG um die Mitnahme dieses „Hilfsmittels“ in öffentliche Einrichtungen klar zu regeln.
Wir fordern eine stärkere Verbindlichkeit von DIN-Normen, die Einführung einer Landesfachstelle Barrierefreiheit und die vollständige Umsetzung der RL (EU) 2016/2102 zur digitalen Barrierefreiheit im BayBGG
In der BayBITV muss verankert werden, dass elektronische Rechnungen barrierefrei gestaltet sein müssen. Diese Regelung kann und muss aus unserer Sicht auch in die Privatwirtschaft hineinwirken!
Ihr BBSB-Inform
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