Smartphone-Apps auf Rezept? Das klingt zunächst wie ein verfrühter Aprilscherz, ist aber

tatsächlich wahr.
Seit Anfang diesen Jahres können sich Patientinnen und Patienten Gesundheits-Apps von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin verschreiben lassen. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung.
Möglich wird die neue Praxis durch das sogenannte Digitale Versorgungsgesetz. Bei REHADAT finden Sie eine breit gefächerte Übersicht über Apps, wobei es sich nicht ausschließlich nur um Gesundheits-Apps handelt. Zudem finden sie auf der Seite auch einen Artikel zur Frage „Was sind Apps und wie nutzt man sie?“www.rehadat-hilfsmittel.de
Quelle: BSVN Newsletter