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Das neue Gesetz für behinderte menschen

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Das Bild ist im Mangastil gehalten und zeigt eine dystopisch wirkende Stadtlandschaft. Im Zentrum steht eine Gruppe von Menschen mit Behinderung, die entschlossen in die Kamera blicken.
 Zentrale Figuren: Eine junge Frau im Rollstuhl streckt selbstbewusst eine Hand mit einem leuchtenden Puzzle-Teil in die Höhe, das mit dem Wort GLEICHBERECHTIGUNG beschriftet ist. Links von ihr steht eine Frau mit einer Sehbehinderung und rechts ein junger Mann, der einen Blindenstock hält und eine Augenbinde trägt. Weitere Personen mit und ohne Behinderung stehen im Hintergrund, teils auf Rampen, teils mit Protestschildern.
 Hintergrund und Symbolik: Im Hintergrund steht ein teilweise zerstörtes, graues Gebäude, das mit BGG-REFORM beschriftet ist. Darüber schwebt ein riesiges, dunkles, mit Ketten beschwertes Buch, das ebenfalls das Paragraphenzeichen S trägt und das Gebäude zu erdrücken scheint. Dieses Buch symbolisiert die schwere und unbewegliche Gesetzgebung.
 Politische Darstellung: Am oberen Bildrand sind in Wolken gehüllt zwei blinde, Anzug tragende Figuren zu sehen, die die politische Klasse darstellen, die blind für die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung ist.
 Aussage: Am unteren Rand des Bildes steht in roter, auffälliger Schrift der Protestruf: BARRIEREFREIHEIT BLEIBT AUF DER STRECKE! gefolgt von BGGREFORM. Die gesamte Szene vermittelt den Eindruck, dass die aktuelle Gesetzesreform die Bemühungen um Gleichberechtigung zerstört.




Stellungnahme zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes


Ein Schlag ins Gesicht der Gleichberechtigung: Die verpasste Chance der BGG Reform

Verfasst von Mevludin Useinoski

Für Menschen mit Behinderung, die sich ein selbstbestimmtes Leben wünschen, gibt es nichts Wichtigeres als die tatsächliche Gleichsetzung mit nicht behinderten Menschen. Die Würde eines jeden Menschen ist unantastbar. Ein Mensch mit Behinderung ist genauso viel wert wie ein Mensch ohne Behinderung. Diese fundamentale Gleichwertigkeit muss nicht nur in den Köpfen der deutschen Politik, sondern in den Köpfen aller Menschen auf der ganzen Welt verankert sein. Ein Mensch, der ein Handicap oder eine Behinderung hat, ist in seinem Menschsein genau gleichwertig wie ein Mensch ohne Behinderung.

Die nun anstehende Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes BGG, die verabschiedet werden soll, stellt in ihrer aktuellen Form leider einen Schlag ins Gesicht für jeden Menschen dar, der eine Behinderung hat oder erwirbt. Die Politik möchte eine Entscheidung treffen und ein Gesetz auf den Weg bringen, das nicht komplett fertig und durchdacht ist. Was präsentiert wird, ist lediglich halbherzig, und die entscheidende Gruppe der Menschen mit Behinderung, deren Rechte gestärkt werden sollen, wird in wesentlichen Bereichen de facto ausgeschlossen.

Die fundamentale Gleichwertigkeit ist nicht verhandelbar

Natürlich ist jeder Mensch mit individuellen Stärken und Schwächen ausgestattet. Und natürlich hat jede Behinderung ein anderes Krankheitsbild. Es gibt geistige Behinderungen, körperliche Behinderungen und viele andere Formen von Einschränkungen. Schon ab einem Grad der Behinderung von fünfzig Prozent kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Die kleinsten Krankheiten, wie beispielsweise Zucker im Anfangsstadium, können im späteren Verlauf zur Erblindung führen. Das bedeutet, man kann in seiner Sehkraft gehindert werden. Diese potenziellen Hürden und Einschränkungen werden von vielen Menschen, die noch keine Behinderung haben, oft nicht gesehen oder unterschätzt.

Auch ein Unfall kann jederzeit zu einer Behinderung führen. Gerade deshalb muss diesen Menschen frühzeitig und unmissverständlich das Gefühl vermittelt werden: Er ist nicht schlechter oder besser als ein Mensch ohne Behinderung. Er hat das Recht auf volle Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben.

Viele Menschen mit Behinderung sind darauf angewiesen, in speziellen Behindertenwerkstätten zu arbeiten. Dafür gibt es oft gute, nachvollziehbare Gründe und Strukturen. Aber es gibt eine noch viel größere Zahl von Menschen, die einfach nur ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft führen möchten. Sie wollen auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein, frei wählen, wo sie wohnen, und uneingeschränkt am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wenn es jedoch kein vernünftiges Gesetz gibt, das diese Menschen umfassend schützt und ihre Rechte durchsetzbar macht, kann dieser Wunsch nicht erfüllt werden.

Der Gesetzgeber verkennt hier das übergeordnete Ziel der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen UN BRK, die Deutschland ratifiziert hat. Die Konvention fordert die volle und gleichberechtigte Teilhabe. Ein Gesetz, das diesen Anspruch nicht umsetzt, sondern stattdessen neue Ausnahmen schafft, missachtet eine internationale Verpflichtung und führt die Betroffenen in die Irre.

BGG Reform: Barrierefreiheit bleibt auf der Strecke

Die dringende Notwendigkeit, das Behindertengleichstellungsgesetz zu reformieren, ist unbestritten. Insbesondere die Ausweitung des Benachteiligungsverbots auf die Privatwirtschaft, also auf den gesamten Bereich der gewerblich angebotenen Güter und Dienstleistungen, ist ein längst überfälliger Schritt. Doch genau an diesem entscheidenden Punkt ist der aktuelle Gesetzentwurf dramatisch gescheitert.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband DBSV hat anlässlich des Welttags der Menschen mit Behinderungen eine klare und scharfe Forderung nach deutlichen Nachbesserungen erhoben. Der Geschäftsführer des DBSV, Andreas Bethke, fasst die Enttäuschung prägnant zusammen:

„Die gute Absicht, das Benachteiligungsverbot endlich auf die Privatwirtschaft auszuweiten, ist völlig misslungen“

Die Kritikpunkte, die von den Verbänden geäußert werden, sind nicht nur marginale Korrekturen, sondern betreffen den Kern der Rechtswirksamkeit des neuen Gesetzes. Das BGG sollte eine wirksame Waffe gegen Diskriminierung und Barrieren sein, stattdessen droht es, ein zahnloser Tiger zu werden.

Die vier zentralen Mängel des Gesetzentwurfs

Die problematischen Aspekte, die den Schutz und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung massiv untergraben, lassen sich in vier Hauptpunkte gliedern, die den Schutzanspruch faktisch aushebeln:

Erstens: Ausschluss der Pflicht zur Angemessenen Vorkehrung
Das Gesetz führt zwar theoretisch die Pflicht zur Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zur Überwindung bestehender Barrieren ein. Doch dieser hehre Grundsatz wird praktisch für die meisten relevanten Fälle wieder ausgeschlossen. Angemessene Vorkehrungen, wie die Bereitstellung eines Mitarbeiters im Supermarkt, der die obersten Regale erreicht, die Anpassung einer Webseite für Screenreader oder die Installation einer mobilen Rampe, sind oft der Schlüssel zur Teilhabe. Wenn diese Pflicht jedoch unter fadenscheinigen Begründungen leicht umgangen werden kann, verliert das Gesetz seinen Wert. Die sogenannte „unverhältnismäßige Belastung“ wird im Entwurf so großzügig zugunsten der Wirtschaft interpretiert, dass kaum ein privates Unternehmen zur aktiven Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet wird.

Zweitens: Das Benachteiligungsverbot wird zu leicht einschränkbar
Das geltende Verbot, Menschen mit Behinderung zu benachteiligen, soll laut Entwurf durch jeden sachlichen Grund eingeschränkt werden können. Dies ist eine gefährliche Verwässerung des Diskriminierungsschutzes. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kennt den Schutz vor Benachteiligung, und dieser Schutz muss auch im BGG ohne derartige leichtfertige Ausnahmen Bestand haben. Wenn eine Benachteiligung mit fast jedem beliebigen, als „sachlich“ deklarierten Argument gerechtfertigt werden kann, wird die Gleichstellung zur Farce. Die Beweislast wird hierdurch massiv zugunsten der privaten Akteure verschoben, was die Rechtsdurchsetzung für Betroffene nahezu unmöglich macht.

Drittens: Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
Ein besonders gravierender Mangel ist der Ausschluss von Schadenersatzansprüchen wegen erlittener Benachteiligungen. Ein Gesetz, das seine eigenen Verbote ohne jegliche Sanktionsmöglichkeiten formuliert, ist unwirksam. Wenn ein Mensch mit Behinderung aufgrund einer unzulässigen Barriere oder Diskriminierung einen Schaden erleidet, muss es einen Weg geben, diesen Ausgleich geltend zu machen. Ohne diese Möglichkeit fehlt dem Gesetz die notwendige abschreckende und entschädigende Wirkung. Die erlittene Unbill und die faktische Benachteiligung bleiben ohne Konsequenzen für den Verursacher, was Diskriminierung quasi sanktionsfrei ermöglicht.

Viertens: Fehlender effektiver Rechtsschutz zur Beseitigung von Barrieren
Das Gesetz versagt auch, wenn es darum geht, einen effektiven Rechtsschutz zur Beseitigung von gesetzlich verbotenen Barrieren zu gewährleisten. Was nützt das beste Gesetz, wenn seine Einhaltung nicht gerichtlich erzwungen werden kann? Es muss eine klare und praktikable Möglichkeit geben, gegen bauliche, kommunikative oder digitale Barrieren vorzugehen, und deren Beseitigung einzuklagen. Dies betrifft insbesondere die Stärkung des Verbandsklagerechts, das den Organisationen von Menschen mit Behinderung ermöglichen muss, stellvertretend für ihre Mitglieder gegen strukturelle Barrieren vorzugehen. Die jetzige Lösung reicht nicht aus, um die festgestellten Barrieren in der realen Welt tatsächlich zu beseitigen.

Fakten und Realität: Warum das Gesetz in die Irre führt

Fakten zur Notwendigkeit der Reform

Anzahl der Betroffenen: In Deutschland leben rund dreizehn Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung. Mehr als die Hälfte von ihnen hat eine Schwerbehinderung. Diese Gruppe ist groß und ihre Belange betreffen einen signifikanten Teil der Gesellschaft.

Bisherige Lücke: Das BGG galt bisher primär für öffentliche Stellen des Bundes, also Ministerien, die Bundesagentur für Arbeit und andere Bundesbehörden. Das Leben findet jedoch überwiegend im privaten Bereich statt – beim Einkaufen, in Restaurants, bei der Gesundheitsversorgung, am Arbeitsplatz oder auf Reisen. Genau diese Lücke sollte die Reform schließen.

Barrieren im Alltag: Sozialwissenschaftliche Evaluationen zeigen, dass die häufigsten Barrieren im Alltag von Menschen mit Behinderung nicht nur Mobilitätseinschränkungen umfassen, sondern auch komplizierte Verfahren bei Behörden und vor allem Vorurteile von Menschen ohne Behinderung. Ein schwaches Gesetz, das Ausnahmen zulässt, befeuert diese Vorurteile, indem es Barrieren legitimiert.

Wissen um Barrierefreiheit: Erschreckend ist auch, dass selbst in Behörden, wo das BGG schon lange gilt, oft nur ein kleiner Teil der Mitarbeitenden gute Kenntnisse über Barrierefreiheit oder Leichte Sprache hat. Eine neue Reform, die im privaten Sektor mit noch mehr Unklarheiten und Ausnahmen startet, ist zum Scheitern verurteilt.

Die Haltung, die in diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck kommt, ist zutiefst problematisch. Andreas Bethke bringt es auf den Punkt:

„Der Gesetzentwurf erklärt alle nötigen baulichen Veränderungen und Änderungen an Gütern und Dienstleistungen zu unverhältnismäßigen Belastungen für die Wirtschaft. Das bedeutet, dass ein Alltag ohne Barrieren nicht angestrebt wird und im Grunde auch, dass Menschen mit Behinderungen als Belastung angesehen werden.“

Diese Formulierung ist nicht nur eine technische, juristische Floskel. Sie sendet ein verheerendes gesellschaftliches Signal:

  • Der Alltag ohne Barrieren wird nicht angestrebt: Es wird impliziert, dass ein wirklich barrierefreies Umfeld nicht das Ziel sein kann, weil die Kosten für die Wirtschaft zu hoch seien. Damit wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderung von einem Grundrecht zu einer Frage der ökonomischen Zumutbarkeit degradiert.
  • Menschen mit Behinderungen als Belastung: Die Kosten für die Inklusion werden einseitig betont. Indem die notwendigen Anpassungen vorschnell als „unverhältnismäßig“ eingestuft werden, entsteht der Eindruck, dass Menschen mit Behinderung und ihre Bedürfnisse eine Belastung für die Gesellschaft und insbesondere die Privatwirtschaft darstellen.

Dabei wird völlig übersehen, dass Barrierefreiheit ein Gewinn für alle ist. Eine Rampe nützt auch Eltern mit Kinderwagen oder Menschen mit schwerem Gepäck. Eine leicht verständliche Sprache nützt Menschen mit Migrationshintergrund, Senioren und Menschen mit Lernschwierigkeiten. Der Abbau von Barrieren ist ein Investition in eine gerechtere, zukunftsfähige und demografiefeste Gesellschaft. Eine Gesellschaft, in der immer mehr Menschen älter werden, braucht umfassende Barrierefreiheit mehr denn je. Die Privatwirtschaft würde durch einen offeneren Markt und eine breitere Kundenbasis sogar profitieren – ein Aspekt, der in der einseitigen Kostenbetrachtung des Entwurfs ignoriert wird.

Die Politik muss erkennen, dass sie die Gelegenheit hat, ein echtes Zeichen der Gleichstellung zu setzen. Ein Gesetz, das diesen Namen verdient, muss umfassende Rechte schaffen, deren Einhaltung durchgesetzt werden kann und die keine unnötigen Ausnahmen zulassen. Ein Gesetz, das nicht die Belange der Wirtschaft über die fundamentalen Rechte der Bürger stellt.

Quelle zur Kritik der Verbände:

Die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes DBSV zum Referentenentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes wird am achten Dezember eingereicht und auf der Verbandswebseite veröffentlicht:

https://www.dbsv.org/stellungsnahme-bgg-reform.html

Fazit: Aufruf zur Nachbesserung

Die Gleichwertigkeit von Menschen mit und ohne Behinderung ist eine unumstößliche Tatsache. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ist ein universelles Menschenrecht. Das Behindertengleichstellungsgesetz in seiner aktuellen Reform-Fassung wird diesem Anspruch in keiner Weise gerecht. Anstatt eines mutigen Schritts zur vollständigen Inklusion erleben wir eine verpasste Chance, die die Rechte der Betroffenen nur halbherzig und mit zahlreichen Rückzugsklauseln versieht. Die Kritiker haben Recht: Barrierefreiheit darf nicht auf der Strecke bleiben.

Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, die massiven Mängel im Gesetzentwurf zu korrigieren. Es bedarf einer wirklichen Ausweitung des Benachteiligungsverbots, eines effektiven Rechtsschutzes inklusive Schadenersatzmöglichkeiten und der unverhandelbaren Pflicht zur Angemessenen Vorkehrung, die nicht durch unverhältnismäßige Ausnahme-Regelungen unterlaufen wird. Nur so wird aus dem Behindertengleichstellungsgesetz ein echtes Instrument der Gleichberechtigung, das Menschen mit Behinderung die volle Teilhabe und das gewünschte selbstbestimmte Leben in unserer Gesellschaft ermöglicht. Alles andere wäre ein andauerndes Versagen an einem grundlegenden Pfeiler unserer demokratischen und sozialen Werteordnung.