Die neue Politik der Banken in der EU – Wenn der Empfänger nicht reagiert: Ein umfassender Leitfaden für Betroffene
Verfasst von Mevludin Useinoski, Cap4Free
Uns hat ein dringender Hilferuf erreicht, der ein ernstes Problem sichtbar macht – ein Problem, das jede Person treffen kann, aber für blinde und stark sehbehinderte Menschen besonders gefährlich wird.
Was ist passiert?
Eine hochgradig sehbehinderte Person wollte an einem späten Sonntagabend eine einfache Online-Überweisung tätigen. Nichts Ungewöhnliches – nichts Kompliziertes.
Doch dann passierte das, wovor viele Menschen Angst haben: Eine IBAN wurde falsch eingegeben.
Normalerweise müsste ein modernes Bankensystem sofort reagieren:
Fehlermeldung, Hinweis, Warnung.
Aber in diesem Fall gab es keinen Hinweis, keine akustische Meldung für Screenreader und keinen Barrierefreiheitsschutz.
Die Überweisung wurde ausgeführt – still, ohne Warnung, ohne Stopp-Möglichkeit.
Der Storno-Button, der keiner war
Die betroffene Person versuchte innerhalb weniger Sekunden, die Überweisung zu stornieren.
Ein Button war vorhanden – aber er zeigte nur die Fehlermeldung:
Mehrere Versuche – keine Chance.
Die Überweisung lief bereits durch das automatisierte SEPA-System.
Der Anruf bei der Bank – und die enttäuschende Antwort
Am nächsten Morgen rief die Person sofort bei der Bank an.
Mehrere Ansprechpartner, aber keine Lösung.
Die Aussagen der Bank:
- „Da haben Sie leider Pech gehabt.“
- „Wir drehen uns im Kreis.“
- „Wir können nichts machen.“
- „Bearbeitungszeit 6–8 Wochen.“
Erst eine weitere Mitarbeiterin erwähnte eine Rückholmöglichkeit – allerdings gegen Gebühren.
Und selbst die Rückholung ist nur möglich, wenn der unbekannte Empfänger zustimmt.
1. Rechtliche Situation – Der Fall im Lichte des Gesetzes
Um Klarheit in diese immer häufiger vorkommende Situation zu bringen, beschreibt der folgende Abschnitt den aktuellen Rechtsstand, erklärt die Pflichten der Banken und zeigt konkrete Schritte für Betroffene.
§ 675u BGB – Unwiderruflichkeit von Überweisungen
Bei modernen Systemen: oft **innerhalb von Sekunden**.
§ 675p BGB – Pflicht der Bank zur Meldung bei Fehlfunktionen
Wenn ein technischer Fehler (z. B. Storno-Button funktioniert nicht) vorliegt,
hat die Bank eine **Informations- und Handlungspflicht**.
PSD2-Richtlinie (EU)
Banken müssen barrierefreie Hinweise und klare Fehlermeldungen bereitstellen.
Für blinde Nutzer gilt dies besonders.
2. Was die Bank trotzdem tun MUSS (Mitwirkungspflicht nach § 675y BGB)
Obwohl viele Banken aus Bequemlichkeit sagen: „Da können wir nichts machen“, ist dies nach deutschem Recht falsch.
§ 675y BGB verpflichtet die Bank ausdrücklich zur Mithilfe:
Die Bank MUSS:
- den Empfänger kontaktieren,
- ihn zur Rückzahlung auffordern,
- auf Wunsch die Empfängerdaten herausgeben,
- dies zeitnah tun.
Sie darf NICHT sagen, sie dürfe die Daten nicht geben oder keinen Kontakt herstellen.
3. Wenn der Empfänger nicht reagiert: Ungerechtfertigte Bereicherung
Wenn der Empfänger das Geld nicht freiwillig zurückzahlt, spricht man rechtlich von:
👉 einer ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 BGB)
Der Empfänger MUSS das Geld zurückzahlen – immer.
Tut er das nicht, kannst du:
- zivilrechtlich gegen ihn vorgehen
- Strafanzeige stellen
4. Barrierefreiheit – das eigentliche Problem
Der Fall zeigt ein trauriges, aber bekanntes Problem:
- Warnmeldungen sind nicht Screenreader-kompatibel
- Felder für IBAN-Prüfungen liefern keine Audiohinweise
- Fehlermeldungen werden nicht vorgelesen
- Buttons sind oft funktional, aber ohne semantische Beschriftung
Dies ist ein **klarer Verstoß gegen digitale Barrierefreiheit**.
5. Welche Versicherung zahlt bei einer Fehlüberweisung?
Wichtig zu wissen:
Haftpflicht
deckt Schäden, die du anderen zufügst, nicht deine eigenen.
➡️ **Daher kein Schutz bei Fehlüberweisungen.**
Rechtsschutz
übernimmt Anwaltskosten, Beratung und gerichtliche Verfahren.
➡️ **JA, sie ist relevant, wenn der Empfänger nicht reagiert.**
Aber:
➡️ **Sie ersetzt NICHT den verlorenen Betrag.**
6. Telefon-Leitfaden und Musterbriefe
Hier finden Sie alle notwendigen Formulierungen, um Druck auf die Bank auszuüben und Ihre Forderungen rechtssicher zu stellen.
📞 Musterdialog für ein Telefonat mit der Bank
Kunde: Guten Tag, ich möchte eine Fehlüberweisung melden. Die IBAN war falsch, und der Storno-Button funktionierte nicht.
Bank: Wir prüfen das.
Kunde: Bitte starten Sie sofort einen **Rückrufauftrag gemäß § 675y BGB** (Mitwirkungspflicht) in Verbindung mit der **PSD2-Richtlinie**.
Ich benötige außerdem eine schriftliche Bestätigung mit Vorgangsnummer.
Bank: Wir melden uns.
Kunde: Vielen Dank. Ich bitte ausdrücklich um eine Bearbeitung **innerhalb von 48 Stunden**.
📄 Musterbrief: Rückforderung einer Fehlüberweisung nach § 675y BGB
Betreff: Rückforderung einer Fehlüberweisung / Bitte um Empfängerdaten gemäß § 675y BGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich den **Rückruf einer Fehlüberweisung**.
Die Überweisung wurde am _[Datum]_ ausgeführt, jedoch an eine **falsche IBAN**.
Der Storno-Button in Ihrem Onlinebanking war funktionslos und zeigte lediglich: „Dieser Dienst steht zurzeit nicht zur Verfügung“.
Gemäß **§ 675p BGB** bitte ich um Prüfung technischer Fehlfunktionen
und gemäß **§ 675y Abs. 1 BGB** um sofortige Einleitung des formalen Rückrufverfahrens sowie um Herausgabe der Empfängerdaten.
Bitte senden Sie mir:
- eine schriftliche Bestätigung des Rückrufauftrags,
- eine Vorgangsnummer,
- eine Information über den aktuellen Stand.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
7. Fazit – Wir bleiben dran
Dieser Fall zeigt klar, dass Banken in Europa dringend nachbessern müssen –
speziell im Bereich Barrierefreiheit, Warnsysteme und Echtzeitüberweisungen.
Blinde und stark sehbehinderte Menschen dürfen nicht in Situationen geraten,
in denen ein technischer Fehler oder eine fehlende Warnmeldung zu finanziellen Schäden führt.
Wir bleiben dran – für mehr Inklusion, mehr Schutz und mehr Barrierefreiheit.
