Wird der Maus Streaming Dienst immer schlechter
Disney+ hat sich seit seinem Start von einer Plattform für Disney-Klassiker zu einem der großen Streamingdienste entwickelt. Doch gleichzeitig sorgen Patentstreitigkeiten, weggefallene Funktionen, Einschränkungen bei 4K und HDR sowie Probleme mit Chromecast und möglicherweise inzwischen auch AirPlay für Kritik. Besonders interessant ist dabei die Frage, was diese Veränderungen für die Barrierefreiheit und damit für blinde und sehbehinderte Menschen bedeuten.
Vom Disney-Klassiker zum großen Streamingdienst
Disney+ ist ohne Frage ein Streamingdienst, der sich in den vergangenen Jahren enorm gemausert hat. Als der Dienst Ende 2019 startete, war Disney+ zunächst vor allem mit dem verbunden, wofür Disney über Jahrzehnte bekannt war: große Zeichentrickklassiker, bekannte Realfilme, Familienunterhaltung und Produktionen aus dem eigenen Archiv.
Der internationale Start erfolgte am 12. November 2019 zunächst in den USA, Kanada und den Niederlanden. Deutschland und weitere europäische Länder folgten am 24. März 2020. Schon zum europäischen Start konnte Disney+ mit einem umfangreichen Katalog aus Filmen und Serien aufwarten. Disney nannte damals unter anderem die Marken Disney, Pixar, Marvel, Star Wars und National Geographic.
Quelle: The Walt Disney Company – Start von Disney+ in Europa
Am Anfang dachte man bei Disney+ vor allem an die klassischen Disney-Produktionen. Zeichentrickfilme, alte Disney-Filme, Klassiker wie Herbie oder Produktionen der Muppets waren für viele Nutzer ein wesentlicher Grund, den Dienst überhaupt auszuprobieren.
Doch Disney blieb nicht bei diesem Konzept. Nach und nach wurde aus dem ursprünglichen Disney-Angebot eine wesentlich größere Unterhaltungsplattform. Pixar, Marvel, Star Wars und National Geographic wurden zu festen Bestandteilen des Angebots. Durch die Übernahme von 21st Century Fox kamen weitere Film- und Serienmarken hinzu. Aus einem Streamingdienst für Disney-Fans wurde ein Dienst, der mit den großen Streamingplattformen am Markt konkurrieren kann.
Wie schnell Disney+ gewachsen ist, zeigen auch die damaligen Abonnentenzahlen. Anfang Februar 2020 meldete Disney bereits 28,6 Millionen zahlende Abonnenten – weniger als drei Monate nach dem Start des Dienstes.
Quelle: The Walt Disney Company – 28,6 Millionen Disney+-Abonnenten im Februar 2020
Disney+ ist heute viel mehr als die alte Disney-Bibliothek
Heute ist Disney+ längst nicht mehr nur die digitale Videothek für Disney-Klassiker. Der Dienst verbindet zahlreiche unterschiedliche Marken und Genres. Neben den klassischen Disney-Filmen gibt es Pixar-Produktionen, Marvel-Filme und -Serien, Star-Wars-Produktionen, Dokumentationen von National Geographic und zahlreiche weitere Inhalte.
Auch das Erwachsenen- und allgemeine Unterhaltungsangebot wurde im Laufe der Jahre deutlich erweitert. International spielte dabei zunächst die Marke Star eine wichtige Rolle. Inzwischen hat Disney begonnen, Hulu als internationale Entertainment-Marke stärker in Disney+ zu integrieren.
Disney beschreibt Hulu mittlerweile als Bestandteil der internationalen Entertainment-Strategie. Auf den deutschen Disney+-Seiten wird weiterhin darauf hingewiesen, dass Hulu-Inhalte innerhalb der Disney+-App verfügbar sein können und über das Hulu-Logo erreichbar sind. Gleichzeitig weist Disney darauf hin, dass die Verfügbarkeit von Inhalten je nach Land und Region unterschiedlich sein kann.
Quelle: Disney+ Deutschland – aktuelles Angebot und Hulu-Integration
Damit entsteht allerdings auch eine gewisse Unübersichtlichkeit. Wer die Entwicklung von Disney+ über mehrere Jahre verfolgt, erlebt immer wieder Veränderungen bei Marken, Menüs und der Darstellung des Angebots. Dass ein Nutzer Hulu in seiner App nicht an derselben Stelle findet wie ein anderer Nutzer, muss deshalb nicht bedeuten, dass Hulu grundsätzlich entfernt wurde. Es kann auch an der regionalen Verfügbarkeit oder der jeweiligen Version der Benutzeroberfläche liegen.
Wo Sonne ist, ist auch Schatten
Und genau hier beginnt die andere Seite der Geschichte.
Wo Sonne ist, ist auch Schatten.
Disney+ ist inhaltlich stärker geworden. Gleichzeitig hat der Dienst in den vergangenen Monaten technisch mehrere Rückschritte beziehungsweise Einschränkungen erlebt.
Dazu gehören unter anderem Einschränkungen bei Dolby Vision, HDR und 3D. In Deutschland wurde zeitweise sogar die 4K-Wiedergabe abgeschaltet. Später begann Disney damit, 4K über alternative technische Verfahren wieder bereitzustellen. Gleichzeitig wurde Google Cast beziehungsweise Chromecast in Deutschland und den Niederlanden deaktiviert.
Die verschiedenen Einschränkungen hängen dabei wesentlich mit einem Patentstreit zwischen Disney und dem Technologieunternehmen InterDigital zusammen.
Was hat InterDigital mit Disney+ zu tun?
InterDigital ist ein Technologieunternehmen, das unter anderem patentierte Verfahren im Bereich drahtloser Kommunikation und digitaler Videotechnologien entwickelt und lizenziert. Zwischen InterDigital und Disney läuft seit längerer Zeit ein umfangreicher Patentstreit.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem Verfahren zur Videokompression und Videodarstellung. Dabei geht es beispielsweise um HEVC und HDR-Technologien sowie um weitere technische Verfahren, die für moderne Streamingangebote relevant sind.
InterDigital hat in verschiedenen Verfahren gegen Disney gerichtliche Erfolge erzielt. Das Unternehmen berichtet selbst über mehrere einstweilige beziehungsweise dauerhafte gerichtliche Maßnahmen gegen Disney. Die Darstellung von InterDigital ist dabei selbstverständlich die Position einer Partei des Rechtsstreits und darf nicht mit einer endgültigen neutralen Bewertung sämtlicher Vorwürfe gleichgesetzt werden.
Quelle: InterDigital – Pressemitteilungen und Informationen zum Patentstreit mit Disney
Besonders relevant war eine Entscheidung des Einheitlichen Patentgerichts aus dem Jahr 2026. Dabei ging es unter anderem um ein HEVC-Patent. Weitere Verfahren betrafen andere Technologien. Anfang September 2026 folgte eine weitere Entscheidung, bei der es um die gemeinsame Nutzung beziehungsweise Übertragung von Videoinhalten zwischen unterschiedlichen Geräten ging.
Quelle: InterDigital – Entscheidung des Einheitlichen Patentgerichts vom 2. September 2026
4K und HDR: Warum Premiumkunden besonders betroffen sind
Für viele Nutzer besonders ärgerlich war die Entwicklung bei der Bildqualität.
Im Januar 2026 wurde bekannt, dass Disney+ in Deutschland unter anderem Dolby Vision, HDR10+ und 3D-Funktionen aufgrund des Patentstreits zeitweise nicht mehr anbot. Später wurden einzelne Funktionen wiederhergestellt oder technisch anders umgesetzt.
Quelle: Broadband TV News – Dolby Vision, HDR10+ und 3D bei Disney+
Ende Juli 2026 wurde die Situation noch deutlicher. Disney+ schaltete in Deutschland zeitweise 4K UHD und HDR ab. Das betraf auch Kunden des teuersten Premium-Abonnements. Dadurch konnten Premiumkunden zeitweise nur noch eine Bildqualität erhalten, die deutlich unter dem lag, was sie mit ihrem Tarif normalerweise erwarten konnten.
Quelle: Basic Tutorials – Disney+ ohne 4K und HDR in Deutschland
Genau hier entsteht ein Problem beim Preis-Leistungs-Verhältnis. Disney bewirbt den Premiumtarif weiterhin mit bis zu 4K UHD und Dolby Atmos. Der Premiumtarif kostet in Deutschland derzeit 15,99 Euro im Monat.
Quelle: Disney+ Deutschland – Tarife, 4K UHD und Dolby Atmos
Wenn ein Kunde Premium bezahlt, erwartet er verständlicherweise auch Premiumqualität. Wenn bestimmte Funktionen aufgrund eines Patentstreits vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, ist die Situation aus Kundensicht deshalb nachvollziehbarerweise unbefriedigend.
Disney versucht, 4K technisch zurückzubringen
Allerdings ist die Entwicklung nicht nur negativ. Disney versucht, die betroffenen Funktionen technisch neu umzusetzen.
Im Sommer 2026 begann das Unternehmen damit, 4K in den betroffenen Ländern über alternative technische Verfahren wiederherzustellen. Die Wiederherstellung war jedoch zunächst nicht auf allen Geräten möglich und HDR blieb teilweise weiterhin eingeschränkt.
Quelle: What Hi-Fi – Rückkehr von 4K bei Disney+ über alternative Technik
Das zeigt, wie kompliziert die Situation inzwischen geworden ist. Für einen Kunden sollte Streaming eigentlich einfach sein: Abonnement abschließen, App öffnen, Film auswählen und ansehen. Inzwischen kann die tatsächliche Bildqualität jedoch davon abhängen, in welchem Land der Kunde lebt und welches Endgerät verwendet wird.
Chromecast und Google Cast: Eine Funktion ist plötzlich weg
Besonders deutlich wurde der Streit Anfang September 2026 beim Google-Cast-System.
Wer Disney+ bisher auf einem Smartphone oder über einen Browser geöffnet und anschließend die Wiedergabe über Chromecast auf den Fernseher übertragen hat, kann diese Funktion in Deutschland derzeit nicht mehr wie gewohnt verwenden.
Disney bestätigte gegenüber Medien, dass das Casting von einem Mobilgerät oder Browser über Chromecast für Disney+-Kunden in Deutschland und den Niederlanden derzeit aufgrund einer Entscheidung eines europäischen Patentgerichts nicht verfügbar ist.
Quelle: 9to5Google – Disney+ verliert Google-Cast-Unterstützung in bestimmten Ländern
Für viele Nutzer ist das mehr als eine kleine technische Änderung. Chromecast wird gerade deshalb genutzt, weil nicht jeder Fernseher über eine aktuelle Disney+-App verfügt. Ein Smartphone kann dabei als Ausgangspunkt für die Wiedergabe dienen.
Wer einen älteren Fernseher besitzt, kann dadurch normalerweise trotzdem moderne Streamingangebote nutzen. Wenn die Übertragungsfunktion wegfällt, kann dagegen eine zusätzliche Streamingbox oder ein anderes Endgerät notwendig werden.
AirPlay: Aktuell gibt es widersprüchliche Informationen
Noch interessanter wird die Entwicklung bei Apple AirPlay.
Disney führt AirPlay weiterhin in seinen offiziellen Hilfeseiten als unterstützte Funktion auf. Gleichzeitig gibt es aktuelle Berichte und Nutzerbeobachtungen aus Deutschland und den Niederlanden, wonach AirPlay bei Disney+ ebenfalls nicht mehr oder nicht mehr zuverlässig funktioniert.
Quelle: Disney+ Hilfe-Center – Informationen zu unterstützten Geräten und AirPlay
Ein aktueller Bericht in sozialen Medien spricht ausdrücklich davon, dass Disney+ AirPlay in Deutschland und den Niederlanden deaktiviert haben soll. Diese Information ist allerdings bislang nicht mit einer ebenso eindeutigen offiziellen Disney-Bestätigung abgesichert wie die Chromecast-Abschaltung.
Aktueller Nutzerbericht zur möglichen AirPlay-Abschaltung in Deutschland und den Niederlanden
Deshalb sollte man an dieser Stelle vorsichtig bleiben. Es wäre derzeit falsch, zu behaupten, Disney habe offiziell bestätigt, AirPlay wegen des Patentstreits weltweit abgeschaltet zu haben.
Für die Kunden ist die Situation trotzdem problematisch. Wenn die offizielle Hilfeseite weiterhin AirPlay verspricht, die Funktion aber in bestimmten Ländern praktisch nicht mehr funktioniert, muss Disney erklären, was tatsächlich gilt.
Was ist mit Dolby Atmos?
Bei Dolby Atmos muss dagegen ebenfalls genau unterschieden werden. Dolby Atmos wurde nicht pauschal aus Disney+ entfernt.
Disney bewirbt Dolby Atmos weiterhin als Bestandteil des Premiumangebots. Allerdings hängt die Verfügbarkeit vom jeweiligen Inhalt, vom Gerät und teilweise auch von der Sprache ab. Disney weist selbst darauf hin, dass viele Dolby-Atmos-Inhalte nur in englischer Sprache verfügbar sind.
Quelle: Disney+ Deutschland – Informationen zu Dolby Atmos und Premium
Die häufige Aussage, Disney+ habe Dolby Atmos generell entfernt, wäre deshalb zu pauschal. Das eigentliche Problem liegt derzeit deutlich stärker bei 4K, HDR, Dolby Vision, 3D und den Übertragungsfunktionen.
101,7 Millionen Euro – aber Disney muss diese Summe nicht einfach bezahlen
In den vergangenen Tagen sorgte außerdem eine weitere Nachricht für Aufmerksamkeit: InterDigital fordert von Disney rund 101,7 Millionen Euro beziehungsweise etwa 118 Millionen US-Dollar.
Wichtig ist dabei eine journalistisch saubere Formulierung: Disney muss nicht aufgrund einer bereits endgültigen Entscheidung einfach 101,7 Millionen Euro bezahlen. Es handelt sich um eine Forderung beziehungsweise Schadensersatzklage von InterDigital.
Nach aktuellen Berichten bezieht sich die Forderung unter anderem auf die Nutzung einer patentierten HDR-Technologie über Disney+ und auf Zeiträume seit dem Start von Disney+ in Deutschland. Die genaue rechtliche Bewertung und die endgültige Höhe einer möglichen Zahlung sind Gegenstand des Rechtsstreits.
Quelle: Claims Journal – InterDigital fordert Schadensersatz von Disney
Auch hier gilt: Die Forderung von 101,7 Millionen Euro ist nicht dasselbe wie ein rechtskräftig festgestellter Zahlungsanspruch in dieser Höhe.
Hat Disney beim Thema Lizenzen Fehler gemacht?
Damit kommt eine besonders interessante Frage auf: Hat Disney beim Aufbau von Disney+ möglicherweise nicht alle notwendigen Patentlizenzen berücksichtigt?
Oder haben sich die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen erst später verändert?
Oder versucht Disney tatsächlich, bestimmte Lizenzkosten zu vermeiden?
Diese Fragen dürfen gestellt werden. Eine eindeutige Antwort lässt sich aus den öffentlich bekannten Informationen allerdings nicht ableiten.
Insbesondere gibt es keinen belastbaren Beweis dafür, dass Disney absichtlich versucht, seinen eigenen Streamingdienst schlechter zu machen.
Man kann also durchaus kritisch fragen, ob Disney bei der Planung und Lizenzierung seiner Streamingtechnologie Fehler gemacht hat. Man sollte daraus aber keine Verschwörungstheorie machen.
Was sich eindeutig feststellen lässt, ist etwas anderes: Gerichtliche Entscheidungen haben konkrete Auswirkungen auf die technische Gestaltung von Disney+ und damit auf die Kunden.
Der Kunde hat den Patentstreit nicht verursacht
Genau hier liegt das eigentliche Problem.
Ein Kunde, der Disney+ abonniert, hat keinen Einfluss auf die Lizenzverhandlungen zwischen Disney und InterDigital.
Er hat kein Patent verletzt.
Er hat keine Videokompression entwickelt.
Er hat keinen Rechtsstreit begonnen.
Er bezahlt lediglich jeden Monat seinen Abonnementpreis.
Deshalb ist es verständlich, wenn Kunden fragen, warum sie trotzdem Einschränkungen hinnehmen sollen.
Was bedeutet das für Premiumkunden?
Besonders deutlich wird das Problem beim Premiumtarif. Wenn ein Kunde den höchsten Tarif abschließt, erwartet er nicht nur Zugang zu denselben Filmen wie andere Kunden, sondern auch die zusätzlichen technischen Leistungen, die mit dem Tarif verbunden sind.
Wenn 4K und HDR zeitweise nicht verfügbar sind, entsteht deshalb ein nachvollziehbarer Konflikt zwischen dem bezahlten Leistungsumfang und der tatsächlich verfügbaren Leistung.
Verbraucherschutzorganisationen haben bereits darauf hingewiesen, dass Einschränkungen bei der Bild- und Tonqualität unter Umständen rechtlich relevant sein können und dass Kunden je nach Situation eine Preisminderung oder andere Ansprüche prüfen lassen können. Ein automatischer Anspruch auf eine bestimmte Erstattung besteht allerdings nicht in jedem Fall.
Barrierefreiheit: Für blinde und sehbehinderte Menschen ist Disney+ mehr als ein Bild
Ein besonders wichtiger Aspekt darf bei dieser Diskussion nicht fehlen: die Barrierefreiheit.
Für blinde und sehbehinderte Menschen ist ein Streamingdienst nicht einfach nur ein Angebot, bei dem ein Bild auf einem Bildschirm erscheint. Die Bedienung der App, die Auswahl eines Films, die Auswahl der Tonspur, die Audiodeskription und die Möglichkeit, Inhalte selbstständig auf einem Fernseher wiederzugeben, können entscheidend sein.
Disney+ bietet hier grundsätzlich einige wichtige Funktionen an.
Disney nennt ausdrücklich Audiodeskription für Menschen, die blind sind oder eine Sehschwäche haben. Bei einer Audiodeskription werden zusätzliche gesprochene Informationen eingeblendet, die beschreiben, was während der Wiedergabe auf dem Bildschirm zu sehen ist.
Quelle: Disney+ Hilfe-Center – Barrierefreiheit auf Disney+
Das ist für blinde Menschen besonders wichtig. Wenn beispielsweise eine Person einen Raum betritt, ein Gegenstand gezeigt wird, jemand gestikuliert oder sich eine Handlung ausschließlich über das Bild verändert, kann eine blinde Person diese Information ohne Audiodeskription nicht oder nur teilweise wahrnehmen.
Audiodeskription ist deshalb kein Luxusfeature. Sie kann eine wesentliche Voraussetzung dafür sein, dass ein Film oder eine Serie selbstständig und gleichberechtigt erlebt werden kann.
VoiceOver, TalkBack und weitere Bildschirmlesefunktionen
Disney+ geht bei der Barrierefreiheit noch einen Schritt weiter. Das Unternehmen nennt ausdrücklich verschiedene Bildschirmlesefunktionen, die für die Navigation durch die Benutzeroberfläche eingesetzt werden können.
Dazu gehören JAWS auf PC und Mac, VoiceOver auf Apple-Geräten, TalkBack auf Android-Geräten sowie weitere plattformspezifische Bildschirmlesefunktionen wie Audio Guide und VoiceView.
Disney beschreibt Text-to-Speech ausdrücklich als Unterstützung für Menschen, die blind sind oder eine Sehschwäche haben. Die Bildschirmlesefunktion soll dabei die Elemente der Benutzeroberfläche vorlesen, während man sich durch Disney+ bewegt.
Quelle: Disney+ – unterstützte Bildschirmlesefunktionen wie VoiceOver und TalkBack
Das ist ein wichtiger Punkt, denn eine App kann nur dann wirklich barrierefrei sein, wenn nicht nur die Filme selbst zugänglich sind, sondern auch die komplette Benutzeroberfläche.
Warum die App für blinde Nutzer besonders wichtig ist
Für einen sehenden Nutzer ist es häufig kein großes Problem, wenn sich eine Oberfläche nach einem Update verändert. Er kann die neue Schaltfläche sehen, ausprobieren und sich relativ schnell neu orientieren.
Für eine blinde Person sieht die Situation anders aus.
Wenn sich die Reihenfolge der Bedienelemente ändert, wenn Buttons nicht mehr korrekt beschriftet sind, wenn der Screenreader bestimmte Elemente nicht mehr erkennt oder wenn ein Menü nach einem Update nicht mehr zuverlässig fokussiert wird, kann aus einer kleinen Designänderung plötzlich ein erhebliches Bedienproblem werden.
Deshalb ist es wichtig, dass Disney bei jeder technischen Weiterentwicklung auch die Barrierefreiheit mitdenkt.
Auch die Audiodeskription muss zuverlässig erreichbar sein
Disney gibt an, dass Audiodeskriptionen für viele Inhalte verfügbar sind. Gleichzeitig weist das Unternehmen darauf hin, dass die Verfügbarkeit von Titel, Sprache und Land beziehungsweise Region abhängig ist.
Damit ist bereits ein wichtiger Punkt genannt: Nicht jeder Film verfügt automatisch über eine deutsche Audiodeskription.
Für einen blinden Zuschauer sollte deshalb möglichst transparent erkennbar sein, ob ein bestimmter Film oder eine bestimmte Serie über Audiodeskription verfügt.
Noch besser wäre es, wenn die Disney+-App bei der Suche gezielt nach Titeln mit Audiodeskription filtern könnte und diese Information bereits in den Programmdetails eindeutig und vollständig durch Screenreader ausgegeben würde.
Chromecast und AirPlay können für Barrierefreiheit relevant sein
Damit wird auch deutlich, warum der aktuelle Streit um Chromecast und möglicherweise AirPlay nicht nur ein Komfortproblem ist.
Ein blinder oder stark sehbehinderter Nutzer kann sein Smartphone unter Umständen besonders gut mit VoiceOver oder TalkBack bedienen. Die Auswahl eines Films, die Aktivierung der Audiodeskription und die Steuerung der Wiedergabe können dort deutlich zugänglicher sein als auf einem Fernseher, dessen eigene Oberfläche möglicherweise nur eingeschränkt barrierefrei ist.
Wenn die Übertragung vom Smartphone auf den Fernseher nicht mehr funktioniert, kann dadurch ein kompletter barrierefreier Nutzungspfad wegfallen.
Das bedeutet nicht, dass jeder blinde Nutzer zwingend Chromecast oder AirPlay benötigt. Es bedeutet aber, dass solche Funktionen Teil einer barrierearmen beziehungsweise barrierefreien Nutzungskette sein können.
Disney sollte deshalb bei der Abschaltung solcher Funktionen nicht nur erklären, warum sie technisch nicht mehr angeboten werden, sondern auch Alternativen für Menschen mit Behinderungen nennen.
Barrierefreiheit darf nicht zum Nebenprodukt werden
Disney beschreibt seine eigenen Barrierefreiheitsfunktionen grundsätzlich ausführlich. Dazu gehören Audiodeskription, Untertitel, Farbkontrast, Tastaturnavigation, responsive Gestaltung, Zoomfunktionen und Bildschirmlesefunktionen.
Quelle: Disney+ Hilfe-Center – vollständige Übersicht zur Barrierefreiheit
Gerade deshalb sollte Disney bei technischen Veränderungen besonders sorgfältig sein. Eine neue Streamingtechnologie sollte nicht nur darauf getestet werden, ob sie 4K ausliefert oder ein Patentproblem umgeht. Sie muss auch darauf geprüft werden, ob VoiceOver, TalkBack und andere assistive Technologien weiterhin funktionieren.
Eine technisch erfolgreiche Lösung ist aus Sicht der Inklusion erst dann wirklich erfolgreich, wenn sie auch von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen selbstständig genutzt werden kann.
Die Frage nach der Absicht
Immer wieder kommt bei solchen Entwicklungen die Frage auf, ob hinter den Veränderungen vielleicht mehr steckt.
Wird Disney+ absichtlich schlechter gemacht?
Will Disney Kosten sparen?
Will Disney Kunden in teurere oder andere Geräte drängen?
Oder werden technische Funktionen lediglich aufgrund des Patentstreits abgeschaltet?
Nach dem derzeit öffentlich bekannten Stand lässt sich eine absichtliche Verschlechterung des Dienstes nicht belegen.
Vielmehr sprechen die bekannten Gerichtsentscheidungen dafür, dass Disney auf konkrete rechtliche Probleme reagieren muss.
Allerdings darf man als Kunde trotzdem kritisch hinterfragen, warum solche Probleme überhaupt in diesem Umfang entstehen konnten und warum die Kommunikation teilweise erst erfolgt, nachdem Nutzer und Fachmedien die Veränderungen festgestellt haben.
Warum Transparenz jetzt besonders wichtig ist
Disney sollte deshalb sehr offen kommunizieren.
Wenn eine Funktion aufgrund eines Patenturteils abgeschaltet werden muss, sollte das Unternehmen dies klar mitteilen.
Wenn eine Funktion durch eine neue technische Lösung ersetzt wird, sollte Disney erklären, welche Geräte diese Lösung unterstützen.
Wenn ein Premiumkunde vorübergehend nicht die beworbene Bildqualität bekommt, sollte Disney erklären, ob und welche Ausgleichsmöglichkeiten vorgesehen sind.
Und wenn eine Änderung Auswirkungen auf die Bedienung durch blinde und sehbehinderte Menschen haben kann, sollte auch dieser Aspekt ausdrücklich berücksichtigt werden.
Das größere Problem des Streamingzeitalters
Der Fall Disney+ zeigt ein grundsätzliches Problem des modernen Streamingmarktes.
Bei einer DVD oder Blu-ray besitzt der Kunde einen physischen Datenträger. Wenn sich ein Unternehmen später mit einem Patentinhaber streitet, kann der Film auf der Disc dadurch nicht plötzlich seine Bildqualität verlieren.
Beim Streaming ist das völlig anders.
Der Kunde ist von den Servern, Apps, Lizenzen, technischen Standards und Geschäftsentscheidungen des Anbieters abhängig.
Wenn eine Lizenz wegfällt oder ein Gericht eine bestimmte Technologie untersagt, kann der Anbieter die entsprechende Funktion technisch abschalten.
Das ist einer der großen Unterschiede zwischen digitalen Abonnements und klassischen physischen Medien.
Für Kunden wird Streaming dadurch immer komplizierter
Das ursprüngliche Versprechen von Streaming war eigentlich sehr einfach: Man bezahlt monatlich und bekommt jederzeit Zugriff auf ein großes Film- und Serienangebot.
Inzwischen ist die Realität deutlich komplizierter.
Welcher Film verfügbar ist, kann vom Land abhängen.
Welche Tonspur verfügbar ist, kann vom Land und vom Inhalt abhängen.
Ob 4K funktioniert, kann vom Gerät abhängen.
Ob HDR funktioniert, kann vom technischen Verfahren abhängen.
Ob Chromecast funktioniert, kann von einer Patententscheidung abhängen.
Und ob AirPlay funktioniert, ist derzeit zumindest Gegenstand widersprüchlicher Informationen.
Für den Kunden ist das schwer nachvollziehbar.
Disney+ ist nicht schlecht – aber Disney muss aufpassen
Deshalb wäre es falsch, Disney+ pauschal als schlechten Streamingdienst zu bezeichnen.
Inhaltlich ist Disney+ wahrscheinlich stärker denn je.
Technisch befindet sich die Plattform dagegen in einer schwierigen Übergangsphase.
Das Unternehmen muss jetzt zeigen, dass es diese Probleme dauerhaft lösen kann.
Es reicht nicht, Funktionen einfach abzuschalten und darauf zu hoffen, dass die Kunden irgendwann vergessen, dass sie einmal vorhanden waren.
Disney muss technische Alternativen entwickeln, die möglichst alle Geräte unterstützen.
Disney muss die Bildqualität wieder stabil auf das Niveau bringen, das Premiumkunden erwarten.
Disney muss die Kommunikation verbessern.
Und Disney muss sicherstellen, dass Barrierefreiheit bei diesen technischen Veränderungen nicht auf der Strecke bleibt.
Was bedeutet das für blinde und sehbehinderte Nutzer?
Gerade für blinde und sehbehinderte Menschen sollte die Entwicklung aufmerksam beobachtet werden.
Positiv ist, dass Disney+ offiziell Audiodeskription, VoiceOver, TalkBack, Farbkontrast, Zoomfunktionen und weitere Barrierefreiheitsfunktionen unterstützt.
Das ist eine gute Grundlage.
Aber Barrierefreiheit besteht nicht nur aus einzelnen Funktionen.
Sie besteht aus einer gesamten Nutzungskette.
Ein blinder Nutzer muss die App öffnen können.
Er muss sich mit seinem Screenreader anmelden können.
Er muss Filme und Serien finden können.
Er muss erkennen können, ob Audiodeskription vorhanden ist.
Er muss die Audiodeskription aktivieren können.
Er muss die Wiedergabe starten und steuern können.
Und wenn der Film auf einem Fernseher angeschaut werden soll, muss auch der Übergang vom Smartphone oder Tablet zum Fernseher möglichst selbstständig funktionieren.
Fällt ein Teil dieser Kette weg, kann das die selbstständige Nutzung erheblich erschweren.
Fazit: Inhaltlich stärker, technisch momentan unter Druck
Die Antwort auf die Frage, ob der Maus Streaming Dienst immer schlechter wird, ist deshalb nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten.
Inhaltlich ist Disney+ keineswegs schlechter geworden. Im Gegenteil: Aus dem ursprünglichen Disney-Klassikerangebot ist eine riesige Streamingplattform mit Disney, Pixar, Marvel, Star Wars, National Geographic, Hulu und zahlreichen weiteren Inhalten entstanden.
Technisch gibt es dagegen derzeit echte Probleme und Rückschritte.
4K und HDR waren in Deutschland zeitweise vollständig abgeschaltet. Dolby Vision und andere Bildtechnologien waren beziehungsweise sind in bestimmten Regionen eingeschränkt. Google Cast beziehungsweise Chromecast ist in Deutschland und den Niederlanden aufgrund des Patentstreits derzeit nicht verfügbar. Bei AirPlay gibt es aktuelle Berichte über eine mögliche zusätzliche Einschränkung, die bislang nicht in gleicher Weise offiziell bestätigt ist.
Der Hintergrund sind umfangreiche Patentstreitigkeiten mit InterDigital. Hinzu kommt eine aktuelle Forderung von rund 101,7 Millionen Euro, bei der es sich um eine Forderung und nicht um eine bereits endgültig feststehende Zahlung handelt.
Der Kunde darf dabei nicht vergessen werden.
Er hat den Patentstreit nicht verursacht.
Er hat keine Lizenzverträge ausgehandelt.
Er hat keine patentierte Technologie ohne Lizenz eingesetzt.
Er hat lediglich sein Abonnement bezahlt.
Deshalb sollte Disney jetzt dafür sorgen, dass die technischen Einschränkungen so schnell wie möglich dauerhaft verschwinden.
Genauso wichtig ist, dass Menschen mit Behinderungen nicht vergessen werden. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind Audiodeskription, VoiceOver, TalkBack und eine zugängliche Bedienung keine zusätzlichen Spielereien. Sie sind entscheidend dafür, dass Streaming überhaupt selbstständig möglich ist.
Ein moderner Streamingdienst muss deshalb nicht nur viele Filme und Serien anbieten. Er muss zuverlässig, technisch stabil, transparent und barrierefrei sein.
Disney+ hat das Potenzial dazu. Der Dienst hat den Inhalt, die Marken und die technische Grundlage. Jetzt muss Disney beweisen, dass das Unternehmen auch seine Patent- und Lizenzprobleme lösen kann, ohne dass die Kunden dauerhaft mit weniger Leistung für ihr Geld zurückbleiben.
Denn Disney+ muss nicht schlechter werden.
Der Maus Streaming Dienst sollte vielmehr wieder das werden, was viele Kunden von ihm erwarten: eine moderne, umfangreiche, zuverlässige und für alle Menschen möglichst zugängliche Streamingplattform.

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