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130/2019 Anleitung Hörgeräteversorgung für hörsehbehinderte Menschen

Sehr geehrte Damen und Herren,

viele unserer Mitglieder und Ratsuchenden haben nicht nur eine Seheinschränkung, sondern auch eine Hörbehinderung. Bei diesen Personen müssen Hörgeräte meist mehr leisten als bei Menschen, die „nur“ schwerhörig sind.
Der DBSV hat daher auf seine Seite www.dbsv.org/hoerhilfen.html nun auch eine Anleitung eingestellt, mit Informationen, was bei Verordnung, Testung und Beantragung hochwertiger Hörhilfen zu beachten ist.
Der direkte Link ist:
www.dbsv.org/files/blindheit-sehbehinderung/HinweiseHoergeraeteHoersehbehinderung.pdf   Diesem Rundschreiben ist der Hinweis außerdem als Word-Dokument angehängt.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Pietrzak
Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.
Märkische Str. 61 – 63, 44141 Dortmund,
Tel.: 02 31 – 55 75 90 – 13,
Fax: 02 31 – 55 75 90 22
E-Mail: pietrzak@bsvw.de.
Internet: www.bsvw.org

Geschäftsführerin: Karen Lehmann
Vorsitzende: Swetlana Böhm