[Treffpunkt] Blindenhörbücherei in Italien

Hallo in die Runde,

für Viele von uns ist die Blinden-Hörbücherei ein echter Schatz und ein
wahrer Segen. Für Neu-Einsteiger sind hier zwei Internetadressen:

Die Bayerische Hörbücherei für Blinde, Seh- und Lesebeeinträchtigte e.V.
(kurz BBH)
http://www.bbh-ev.org/

Die Deutsche Blinden Bibliothek (kurz DBB)
https://www.blista.de/Deutsche-Blinden-Bibliothek

Seit man die Inhalte in digitaler Form herunterladen kann, ist der
Umgang mit den Bibliotheken noch einfacher geworden.

Doch wie sieht es mit fremdsprachiger Literatur aus? Mancher möchte
diese vielleicht lieber in der Originalsprache anhören. Geht das? Die
deutschen Hörbüchereien führen fremdsprachige Literatur nur in deutschen
Übersetzungen. Doch in anderen Ländern gibt es ja womöglich auch solche
Angebote. Können wir darauf zugreifen? Für Italien habe ich das mal
durchgespielt.

Italien bot sich an, nicht weil ich besonders gut italienisch kann (weit
gefehlt), sondern weil es in Italien eine zweisprachige Region gibt –
Südtirol.
Der Italienische Blinden- und Sehbehindertenverband hat eine
Landesgruppe Südtirol. Webseite:
https://www.blindenverband.bz.it

Den Zugang zu Büchern findet man hier:
https://www.blindenverband.bz.it/159

Dort heißt es:
„Blinde und Sehbehinderte können den Dienst „Libro Parlato Online“ in
Anspruch nehmen, welcher Centro nazionale del libro parlato Francesco
Fratta des Blinden- und Sehbehindertenverbandes in Rom geführt wird.
Dieser Dienst bietet dem berechtigten Benutzer die Möglichkeit von der
Internetseite www.libroparlatoonline.it verschiedene Werke (in
italienischer Sprache) aus dem Katalog in Audioformat (MP3- sowie
Daisyformat) kostenlos auf den eigenen PC herunterzuladen.“

Für die Registrierung ist selbstverständlich ein Nachweis der
Berechtigung zu erbringen. Als Voraussetzung wird angeführt „ein
ärztliches Zeugnis welches die Leseschwierigkeiten bestätigt“. Das
klingt kompliziert, ist es aber nicht. In einem konkreten Fall genügte
eine Kopie des Schwerbehinderten-Ausweises und die Bescheinigung vom
Versorgungsamt, aus der hervorgeht, dass sich der Grad der Behinderung
aus der Sehminderung ergibt. Im Zweifelsfall ist das mit der
Landesgruppe abzuklären; die Leute dort waren sehr kooperativ.

Gibt es ähnlich positive Erfahrungen aus anderen Ländern?