BSVN Newsletter Nr. 23

Logo des BSVN – Blinden und Sehbehindertenverband Nordrhein
Heute stellen wir im BSVN Newsletter einen neuen Ratgeber vor, wir beschäftigen uns mit den Rundfunkbeiträgen, schwingen das Tanzbein und gratulieren unseren Gewinnern recht herzlich.
Die Bundesliga mit dem BSVN live erleben
Wir haben im BSVN Newsletter wieder Fußballtickets verlost. Diesmal für das Heimspiel von Bayer 04 Leverkusen gegen den SC Freiburg am 23. November in der Bayarena. Je ein Tickets mit Begleitperson auf den, speziell für sehgeschädigte und blinde Menschen eingerichteten Plätzen für das Bundesliga Topspiel bekommen:
Isabella W. aus Lahnstein und
Jörg M. aus Haan 
Wir wünschen unseren Gewinner viel Spaß!
„Servicebuch Auge“ jetzt kostenlos bestellen
„Unabhängigkeit ist eine Frage der Information“. Unter diesem Motto erscheint seit 2014 der Low-Vision-Guide „Servicebuch Auge“. Gerade ist die neue Ausgabe des Wegweisers erschienen und kann ab sofort bestellt werden. Nach mehreren regionalen Ausgaben liegt das Buch erstmals in einer bundesweit gültigen, werbefreien Version vor.
Der Ratgeber wendet sich an Betroffene, Angehörige und Fachleute, die sich zum Thema „Blindheit und Sehbehinderung“ informieren wollen. Von „Apps“ über „LPF“ bis „Vorsorge“: Auf knapp 120 Seiten bietet es Wissenswertes und Hilfreiches zu rund 50 Stichworten.
Bestellen können Sie Ihr Exemplar unter:

Service Buch Auge 2016


Rehalehrerinnen und Rehalehrer haben auch die Möglichkeit, das Buch in größerer Menge kostenlos zu bestellen, um es an Schulungsteilnehmer*innen, Angehörige, Kooperationspartner und andere Interessierte zu verteilen. Der Link dafür lautet
www.service-auge.de/fachleute/
Befreiung von den Rundfunkbeiträgen
Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis zahlen in Deutschland deutlich weniger Rundfunkbeiträge. Viele blinde Menschen wissen aber nicht, dass sie gar keine Rundfunkgebühren zahlen müssen.
Empfänger von Blindengeld und Blindenhilfe werden auf Antrag grundsätzlich von den Rundfunkbeiträgen befreit und können sich diese sogar für die letzten drei Kalenderjahre zurück erstatten lassen, wenn für diese Zeit ebenfalls Blindengeld oder Blindenhilfe zuerkannt wurde.
Die Anträge müssen die Nummer des Beitragskontos und die Kopien der Bescheide über die Gewährung von Blindenhilfe enthalten.
Die formlosen Anträge schicken Sie an:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
oder barrierefrei an die E-Mail Adresse
info@rundfunkbeitrag.de
Tanzen lernen
Wenn man nicht tanzen kann und es deshalb auch gar nicht erst versucht, weil es ja peinlich aussehen könnte, gibt es zwei Möglichkeiten. Man kann sich in eine Ecke stellen und den anderen beim Tanzen zusehen oder man lernt einfach tanzen.
Im Tanzworkshop der BSV NRW Jugend lernt ihr euch zu den aktuellen Hits zu bewegen und holt euch noch ein paar, ultimative Tipps ab. 
Der Tanzkurs findet am Samstag den 18. Januar 2020 in Dortmund statt und dauert drei Stunden.
Alle Tänzerinnen und Tänzer sollten schnell den Tanzschritt zur Anmeldung machen, weil es bei dem Tanzkurs nur 15 Plätze gibt. Der Teilnehmerbetrag beträgt 10 €. Anmeldungen nehmen Christina Stüwe und Larissa Hils bis spätestens 05.01.2020 entgegen.
Christina Stüwe: 0171 5462969, Tinastuewe1988@googlemail.com
Larissa Hils: 0157 30691031, l.hils@t-online.de
Schauen Sie doch mal rein!
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Schreiben Sie uns:
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Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e.V.
Helen-Keller-Str. 5, 40670 Meerbusch
Telefon: 02159 – 96 55 0
E-Mail: info@bsv-nordrhein.de
Vertreten durch:
1. Vorsitzende: Diana Droßel
2. Vorsitzende: Steffi Jakob
Eintragung im Vereinsregister
Registergericht: Amtsgericht Neuss
Registernummer: 1994

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