Berliner Unternehmen betreiben Exklusion

Menschen mit Behinderung haben in der Hauptstadt auf dem Arbeitsmarkt das Nachsehen.
Veröffentlicht am 8. November 2019
Arbeitnehmer mit Rollstuhl im Büro.
(Foto: Shutterstock)
In Berlin kommt nur ein Drittel der öffentlichen und privaten Unternehmen der Verpflichtung nach, mindestens fünf Prozent der Stellen an schwerbehinderte Menschen zu vergeben. Die übrigen kaufen sich aus dieser gesetzlichen Pflicht mit einer Ausgleichsabgabe ganz oder teilweise frei. Das geht aus einer noch unveröffentlichten Antwort der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Thomas Seerig hervor.
Demnach galt 2017 – neuere Daten liegen nicht vor – für 6.794 Berliner Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten die sogenannte Pflichtquote. 2.254 Firmen erfüllten sie, das sind 33,2 Prozent. Die Tendenz ist seit Jahren leicht rückläufig. Die übrigen Unternehmen beschäftigten weniger als fünf Prozent schwerbehinderte Menschen oder gar keine. Sie entrichteten dafür Ausgleichsabgaben, die zwischen 2014 und 2018 laut Sozialverwaltung um 41 Prozent auf rund 38,2 Millionen Euro im Jahr stiegen. Im Jahr 2017 waren es etwa 34,9 Millionen Euro.
Insgesamt mussten die Unternehmen 2017 den Angaben zufolge 57.683 Stellen an Schwerbehinderte vergeben. Von diesen sogenannten Pflichtarbeitsplätzen waren im Jahresdurchschnitt 14.142 unbesetzt.
Seering nannte die Zahlen „erschreckend“.
„Der Senat hat offensichtlich kein Konzept, wie dieser Exklusion auf dem Arbeitsmarkt begegnet werden kann“,
sagte der FDP-Abgeordnete der Deutschen Presse-Agentur. „Da fast 60 Prozent der Betriebe mit Ausgleichszahlung Mitarbeiter mit Behinderung beschäftigen – aber eben nicht genug – liegt es nicht an einer grundsätzlichen Ablehnung,  sondern an fehlender Unterstützung“, meinte er.
(RP/dpa)
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