Regierung stoppt Zusammenarbeit mit Anwälten in Türkei

Das Auswärtige Amt arbeitet vorerst nicht mehr mit Vertrauensanwälten in der Türkei zusammen. Hintergrund ist die Festnahme eines Anwaltes der deutschen Botschaft in Ankara. Dieser werde derzeit in Einzelhaft gehalten.

Nach der Verhaftung eines Anwalts der deutschen Botschaft in Ankara arbeitet das Auswärtige Amt vorerst nicht weiter mit Kooperationsanwälten in der Türkei zusammen. Man habe das Instrument „für die Türkei im Moment ausgesetzt“, sagte die Sprecherin des Auswärtigen Amts, Maria Adebahr. Der festgenommene Anwalt werde derzeit in Einzelhaft gehalten. Das Amt habe keinen konsularischen Zugang zu ihm, da er türkischer Staatsbürger sei.

Die türkische Polizei hatte den Anwalt, der die deutsche Botschaft in Asylangelegenheiten mit rechtlichen Einschätzungen unterstützte, bereits Mitte September inhaftiert. Es wird vermutet, dass der Jurist sensible Daten von Asylbewerbern aus der Türkei bei sich hatte, die nun den türkischen Behörden in die Hände gefallen sind.

Das Instrument eines Kooperationsanwaltes sei in vielen Ländern ein sehr wertvolles und ein sehr gut funktionierendes, betonte die Sprecherin des Auswärtigen Amtes. Damit könnten aus ganz normal zugänglichen Quellen Informationen, die für Asylverfahren relevant sind, eingeholt und auch bestätigt werden. In der Türkei werde man sich aber nun alle Fragen, die damit zusammenhingen, genau anschauen.

Außenminister Heiko Maas hatte bei seinem türkischen Kollegen Mevlüt Cavusoglu gegen die Verhaftung des Anwalts protestiert. Es sei ein Fall, der wie viele andere Inhaftierungen „nicht nachvollziehbar“ sei, sagte Maas am Samstag nach einem gemeinsamen Treffen am Rande des G20-Treffens in Japan. Cavusoglu habe ihm gesagt, dass der Fall von der türkischen Justiz geprüft werde.
Quelle ist von tagesschau.de